Mütterrente, Grundrente, Härtefallfonds Für diese Projekte will die GroKo zusätzliche Milliarden ausgeben

Die Ausweitung der Mütterrente kostet mehrere Milliarden Euro. Die Grundrente soll langjährige Beitragszahler absichern.

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Geringverdiener mit mindestens 35 Beitragsjahren zur Rentenversicherung sollen eine Grundrente bekommen, die zehn Prozent über dem Hartz-IV-Satz liegt. Quelle: dpa

Berlin Ausweitung der Mütterrente, Haltelinien für Rentenniveau und Beitragssatz, Mindestrente für Geringverdiener, Altersvorsorgepflicht für Selbstständige - das sind die wichtigsten Stichworte der Einigung von Union und SPD. Die Gesamtkosten lassen sie im Entwurf ihres Koalitionsvertrages offen. Aber allein die Ausweitung der Mütterrente dürfte die Rentenkassen jährlich mindestens 3,4 Milliarden Euro zusätzlich kosten. Die Einzelheiten:

Mütterrente

Auf Druck der CSU wird die Rente für Mütter nochmals verbessert. Frauen mit drei oder mehr vor 1992 zur Welt gebrachten Kindern erhalten pro Kind einen dritten Rentenpunkt. Dieser ist derzeit im Westen 31,03 Euro im Monat und im Osten 29,69 Euro wert. Diese Mütter bekommen also mindestens rund 89 bis 93 Euro mehr Rente im Monat oder mehr, wenn sie mehr als drei vor 1992 geborene Kinder haben. Die Rentenversicherung beziffert die Kosten auf bis zu vier Milliarden Euro jährlich. Die CSU spricht von 3,4 Milliarden Euro. Die Finanzierung bleibt offen. Bei der Vorstellung der Teilergebnisse wurde von einem Mix aus Steuern und Geld der Beitragszahler gesprochen.

Haltelinien

Die SPD verbucht als Erfolg, dass bis 2025 eine doppelte Haltelinie gelten soll. Die Koalition werde „die gesetzliche Rente auf heutigem Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 absichern und bei Bedarf durch Steuermittel sicherstellen, dass der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen wird“. Nach Prognosen, die nun beschlossene Mehrausgaben für die Mütterrente nicht berücksichtigen, könnte der Beitrag 2025 von dann 19,8 auf 20,1 Prozent steigen. Zurzeit müssen 18,6 Prozent eines Bruttolohns abgeführt werden. Das Rentenniveau könnte 2025 von 48,0 auf 47,4 Prozent eines Bruttolohns sinken, wenn sich heutige Berechnungen bewahrheiten. Doch solche Prognosen werden regelmäßig von der Realität eingeholt: In den vergangenen Jahren lief die Entwicklung wegen Hunderttausender neuer Jobs jedes Jahr besser. Es gab aber auch schon Jahre, in denen die Prognosen zu optimistisch ausfielen.

Grundrente

Geringverdiener mit mindestens 35 Beitragsjahren zur Rentenversicherung sollen eine Grundrente bekommen, die zehn Prozent über dem Grundsicherungsniveau, also Hartz IV, liegt. Erziehungs- und Pflegezeiten zählen mit. Dafür wird es eine Bedürftigkeitsprüfung geben, bei der andere Einkommen und Vermögen angerechnet werden. Selbstgenutztes Wohneigentum soll nicht angetastet werden. Die Abwicklung der Grundrente erfolgt durch die Rentenversicherung, um diesen Rentnern den Gang zum Sozialamt zu ersparen. Die Finanzierung ist nicht geregelt.

Selbstständige

Für sie wird eine „gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht“ eingeführt. Sie gilt für etwa drei Millionen Selbstständige, die nicht obligatorisch etwa in berufsständischen Versorgungswerken abgesichert sind. Sie können zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und anderen Vorsorgearten wählen, die insolvenzgesichert sein und in der Regel zu einer Rente über Grundsicherungsniveau führen müssen.

Erwerbsminderung

Neue krankheitsbedingte Frührentner könnten auf höhere Zahlungen setzen. Ihre Rente soll so berechnet werden, als ob sie bis zum Alter von 65 Jahren und acht Monaten zu ihrem letzten Lohn gearbeitet hätten. Diese Zurechnungszeit soll in einem Schritt und damit deutlich schneller angehoben werden als geplant und danach im Gleichschritt mit dem gesetzlichen Renteneintrittsalter steigen. Das gilt nicht rückwirkend. Jedes Jahr kommen etwa 170.000 Erwerbsminderungsrentner dazu. Die Kosten schätzt die Rentenversicherung auf etwa 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2030.

Rentenkommission

Noch in diesem Jahr soll eine Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ eingerichtet werden, der Vertreter von Gewerkschaften, Arbeitgebern, der Politik und der Wissenschaft angehören. Sie soll bis März 2020 Vorschläge zur Sicherung und Fortentwicklung der Rentenversicherung wie auch der betrieblichen und privaten Altersvorsorge ab dem Jahr 2025 vorlegen.

Härtefallfonds

Für Rentner in Ostdeutschland soll es einen Härtefallfonds geben, um in besonderen Fällen einen Ausgleich für Nachteile zu schaffen. Das Volumen ist nicht beziffert.

Zeitungsverleger

Der Rentenversicherungsbeitrag für Zeitungsausträger im Minijob wird bis zum Jahr 2022 von 15 auf fünf Prozentpunkte des Lohns gesenkt. Damit soll die bundesweite Versorgung mit Presseprodukten sichergestellt werden.

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