Musterfeststellungsklage Barley sieht Ansprüche von zwei Millionen Kfz-Besitzern gegen VW

Die Regierung hat die Musterfeststellungsklage auf den Weg gebracht. Justizministerin Barley schätzt, dass zwei Millionen Kfz-Besitzer gegen VW klagen könnten.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die Bundesjustizministerin will Musterfeststellungsklagen noch in diesem Jahr ermöglichen. Quelle: dpa

Berlin Mit der geplanten Einführung der Musterfeststellungsklage drohen Volkswagen im Abgasskandal Schadensersatzansprüche von Millionen Kfz-Besitzern. „Es gibt Schätzungen, dass etwa zwei Millionen Dieselfahrer in den Genuss dieser Klage kommen könnten”, sagte Justizministerin Katarina Barley am Mittwoch in Berlin, nachdem das Kabinett ihren Gesetzentwurf für die Musterfeststellungsklage verabschiedet hat.

Darin ist vorgesehen, dass bestimmte Verbände im Namen von Verbrauchern einen Schaden gerichtlich feststellen lassen können oder einen Vergleich abschließen.

Volkswagen hat in Millionen Diesel-Kfz eine Abgassteuerung eingebaut, die Abgastests erkennt und dann in einem abgasärmeren und den Normalbetrieb verfälschenden Modus umschaltet. Allerdings laufen die Schadensersatzansprüche der Besitzer dieser Autos Ende 2018 aus.

Deswegen will die große Koalition, dass die Musterfeststellungsklage spätestens am 1. November 2018 in Kraft tritt. „Wir machen diese Klageart ja auch jetzt so publik, um den geschädigten Diesel-Fahrerinnen und Fahrern zu signalisieren, dass sie dann ein relativ kurzes Zeitfenster haben, um ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen”, sagte Barley.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%