Musterfeststellungsklage Große Koalition bremst beim Verbraucherschutz

Das Kabinett nimmt den Gesetzentwurf für neue Klagerechte im Dieselskandal kurzfristig von der Tagesordnung – die Union pocht auf Änderungen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
VW: SPD warnt Union vor „Schlag ins Gesicht“ für Dieselbesitzer Quelle: dpa

Berlin Um das Klima der Großen Koalition ist es nicht gut bestellt, vielleicht ein Grund, weshalb sich die Fraktionsvorstände von CDU, CSU und SPD am 7. Mai auf die Zugspitze in Klausur begeben werden.

Es gibt Krach bei Vorhaben, die eigentlich längst von der Regierung im Kabinett beschlossen werden sollen. Das gilt etwa für die Forderung der SPD, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche zu streichen. Streit gibt es auch beim Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge, der eigentlich kommende Woche vom Kabinett beschlossen werden sollte.

Und auch bei einem anderen zentralen Vorhaben der Koalition hakt es: der Einführung neuer Klagerechte in Fällen mit vielen betroffenen Verbrauchern wie beim Diesel-Skandal. Es gebe noch „in kleineren Punkten Beratungsbedarf“, erfuhr das Handelsblatt aus Regierungskreisen. Deshalb wurde auch der für diesen Mittwoch geplante Kabinettsbeschluss zur Musterfeststellungsklage abgesagt.

Die Ministerrunde solle sich nun Anfang Mai mit der Regelung befassen, nach der in Deutschland geschädigte Verbraucher erstmals gemeinsam vor Gericht auftreten können. In der Union wollte sich niemand näher äußern.

Die SPD indes ist guter Dinge. „Wir sind jetzt nahezu fertig“, sagte deren Rechtspolitiker Johannes Fechner. Die Koalition habe sich darauf verständigt, wer zu einer Musterklage berechtigt sein solle. An dieser Frage war eine Einigung bisher gescheitert. Union und Wirtschaftsverbände bestanden darauf, die Zahl der Klagebefugten deutlich zu reduzieren, um eine Klageindustrie nach US-Vorbild zu verhindern.

Ein Missbrauch soll nun mittels „klarer Kriterien“ ausgeschlossen werden. So darf sich ein Verband nicht extra für ein Musterverfahren gründen, sondern muss mindestens vier Jahre bestehen. Handelt es sich um einen Dachverband, müssen ihm mindestens zehn Mitgliedsverbände angehören, die sich überwiegend mit Verbraucherschutz beschäftigen.

Dasselbe gilt für einzelne Verbände. Sie müssen mindestens 350 Mitglieder haben. Am Ende, so heißt es, könnten rund 20 Institutionen übrig bleiben, die klageberechtigt sind. Dazu gehören der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) oder der ADAC. Diese können dann etwa Klage gegen VW führen, wenn mindestens zehn Verbraucher glaubhaft machen können, dass sie vom Diesel-Skandal betroffen sind.

Die Verjährung der Ansprüche wird mit der Klage ausgesetzt. Wenn sich innerhalb von zwei Monaten 50 Betroffene in ein Klageregister eintragen, startet das Verfahren. Im Prozess werden die strittigen Fragen grundsätzlich geklärt. Auf Basis des Feststellungsurteils muss dann jeder Verbraucher seine Ansprüche individuell geltend machen.

Wird der Gesetzentwurf, wie von der SPD angestrebt, vor der Sommerpause beschlossen, könnte das Klageinstrument doch noch wie geplant am 1. November in Kraft treten. Es sei denn, die Union stellt sich weiter quer. Denkbar ist etwa, dass sie auf Zugeständnisse der SPD bei anderen strittigen Themen pocht.

Zur Konfliktlösung könnte auch die Koalitionsklausur auf der Zugspitze beitragen. „Die Zugspitze ist immer wichtig fürs Klima“, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Dienstag. Der höchste Berg Deutschlands mit fast 3000 Metern gehört zu seinem Wahlkreis. Die Tagesordnung, erklärte der Chef der CSU-Abgeordneten im Bundestag, würden gerade zwischen den Parteien besprochen. Details wollte er nicht verraten – um nicht seine Verhandlungsposition zu schwächen.

So weit ist es bereits nach sieben Monaten Koalitionsverhandlungen, mühsamer Konstituierung der Regierung bei zugleich sinkenden Umfragewerten und einer AfD, die den Parlamentsbetrieb mit ihren Äußerungen und Anträgen nachhaltig verändert: Selbst um Themen für Klausurtagungen wird hart gerungen.

So ist es etwa die SPD, die mit ihrer neuen Parteivorsitzenden und gleichzeitigen Fraktionschefin Andrea Nahles den Spagat versuchen muss, die Partei zu erneuern, in den Umfragen nicht weiter zu sinken, sich von der Union abzugrenzen und zugleich vertragstreu zu regieren. Das sorgt fast folgerichtig für Streit mit dem Koalitionspartner, der nun auch Inhalt der Fraktionsklausur werden könnte.

Am Dienstagmorgen hatten sich Volker Kauder (CDU) sowie Andrea Nahles (SPD) und Dobrindt zu Beratungen getroffen. Eine Einigung gab es offenkundig nicht. Das gilt für die Forderung der SPD, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche zu streichen, was Dobrindt als einen Angriff auf den seit Jahrzehnten funktionierenden Abtreibungsparagrafen 218 wertete. Er appellierte, Differenzen intern zu klären und nicht öffentlich auszutragen und Ultimaten zu stellen. Änderungen lehnte er ab

Bei der umstrittenen Frage des Familiennachzugs bei subsidiär geschützten Flüchtlingen will die SPD eine lockere Auslegung, während die CSU auf eine wortgenaue Interpretation des Koalitionsvertrags pocht: auf 1000 Personen pro Monat soll der Zuzug „begrenzt“ sein. „Mehr ist nicht vereinbart und werden wir auch nicht akzeptieren“, stellte Dobrindt am Dienstag klar.


Neue Klagerechte sind Herzensanliegen für Verbraucherschützer

Die Festlegung sei „mehr als deutlich“ und bedeute keinesfalls, dass auf jeden Fall 12.000 Nachzügler pro Jahr nach Deutschland kommen dürften. Vielmehr appellierte er an Nahles und die SPD, „sich wieder an Vereinbarungen zu orientieren“.

Auch solle die SPD neuerliche Debatten über Steuererhöhungen unterlassen. Derartige Pläne schließe der Koalitionsvertrag aus. „Regieren will immer wieder gelernt sein“, sagte Dobrindt. Der „politische Hauptgegner“ sei ohnehin die AfD und nicht die SPD. „Um die Ordnung im politischen System zu erhalten“, sei eine stabile SPD wichtig. Doch die will sich vom Koalitionspartner nicht unterbuttern lassen. Das gilt auch für das von ihrem früheren Justizminister Heiko Maas (SPD) vorangetriebenen Vorhaben einer Musterfeststellungklage.

Das neue Klageinstrument ist auch ein Herzensanliegen der Verbraucherschützer vom VZBV. Deren Chef Klaus Müller warnte denn auch vor weiteren Verzögerungen bei den Gesetzesplänen für die neuen Klagerechte. „Die Bundesregierung ist mit einem sehr konkreten Versprechen an die Geschädigten des Dieselskandals in die Koalition gestartet. Ein Scheitern des Zeitplans kann sie sich nicht erlauben“, sagte Müller dem Handelsblatt. „Das wäre nicht nur juristisch ein Schlussstrich zulasten der Verbraucher, weil dann Ansprüche gegen VW verjähren würden. Das wäre vor allem ein Vertrauensbruch, der den Koalitionsparteien erheblich schaden würde.“ Deshalb überwiege die „Zuversicht in die politische Vernunft“.

Die Sorge der Union, aber auch der Wirtschaft, dass mit Musterfeststellungsklagen auch in Deutschland eine Klageindustrie nach US-Vorbild mit Erpressungspotential gegenüber Unternehmen entstehen könnte, hält Müller für unbegründet. „Diese Gefahr besteht überhaupt nicht, weil die Anwaltshonorare in Deutschland gesetzlich reguliert sind“, sagte der VZBV-Chef. Speziell bei der Musterfeststellungsklage seien sie so niedrig angesetzt, dass das Verfahren eher ein Zuschussgeschäft für den klagenden Verband werden dürfte.

„Die viel größere Gefahr ist jetzt“, fügte Müller hinzu, „dass die Sorge vor amerikanischen Verhältnissen die Musterfeststellungsklage immer weiter verwässert.“ Die bisherigen Vorschläge dürften daher nicht zu einer „fortlaufenden Entschärfung des Instruments“ führen.

Eine Art „Positivliste“, auf der nur wenige, bundesweit tätige Dachverbände als klageberechtigt geführt würden, wie das die Union vorgeschlagen hatte, lehnt Müller ab. „Das wäre keine gute Idee, weil dann die vielen fachlich spezialisie rten und ortsnahen Einrichtungen herausfielen“, sagte der VZBV-Chef.

„Deren Erfahrung und Sachkompetenz brauchen wir aber, um die Musterfeststellungsklage mit Leben zu füllen.“ Auch die Verbraucherzentralen mit ihren Beratungszentren vor Ort sollten aus seiner Sicht die Möglichkeit haben, „Unrecht wieder gut zu machen“. Das könne nicht nur die Aufgabe eines Bundesverbands sein.

Müller plädierte dafür, gewinnorientierte Einrichtungen von der Möglichkeit der Musterklage „in jedem Falle“ auszuschließen, da das neue Klageinstrument „kein Geschäftsmodell“ sei. „Die dann übrig bleibenden gemeinnützigen Verbände müssen personell und finanziell so ausgestattet sein, dass sie die Verfahren sachgerecht führen und bei einer Niederlage die gesamten Prozesskosten bezahlen können“, fügte der Verbraucherschützer hinzu. „Auch eine mehrjährige Bestandsdauer kann sinnvoll sein, um die kurzfristige Gründung eines unseriöse n Klagevereins für den Einzelfall auszuschließen.“

FDP und Grüne reagierten mit scharfer Kritik auf das neuerliche Bremsmanöver der Koalition beim Verbraucherschutz. „Das Gemurkse der Groko geht weiter“, sagte die verbraucherpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Katharina Kloke, dem Handelsblatt. „Am Ende könnten Verbraucher und Unternehmen teuer dafür bezahlen.“

Die Verbraucher-Expertin der Grünen, Tabea Rößner, erinnerte daran, dass die Große Koalition das Inkrafttreten der Musterfeststellungsklage zum 1. November versprochen habe, damit es bei dem massenhaften Betrug von Verbrauchern beim VW-Dieselskandal nicht zu einer Verjährung komme. „Die letzte Bundesregierung hat es schon versäumt, dafür die Weichen zu stellen“, sagte Rößner dem Handelsblatt. „Daher muss jetzt Dampf gemacht werden, damit das Gesetz ordentlich beraten werden kann.“

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast gab der Union die Schuld für den Stillstand. „Das Taktieren zu Gunsten der Wirtschaft und zu Lasten der Verbraucher zeigt klar, wem die Union den höchsten Wert beimisst“, sagte Künast dem Handelsblatt. Dem widerspreche, dass mittlerweile diverse Minister und Kanzlerin Angela Merkel selbst sagten, dass die Dieseleigentümer nicht die Last tragen dürften. „Dann müssen Merkels wohlklingenden Worten nun endlich Taten folgen.“

Künast warnte Merkel zugleich davor, die Musterfeststellungsklage „gegen andere Themen zu verdealen und einen Beschluss hinaus zu zögern“. Die Betroffenen brauchten nun „zeitnah Klarheit und das Parlament ein ordentliches Verfahren“.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%