Musterfeststellungsklage Kabinett bringt neue Klagerechte für Verbraucher auf den Weg

Mit der sogenannten Musterfeststellungsklage sollen Verbraucher Anspruch auf Schadenersatz bekommen können, indem Verbände in ihrem Namen klagen. (Symbolbild) Quelle: dpa

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf für die sogenannte Musterfeststellungsklage für Verbraucher verabschiedet. Durch sie sollen Verbände im Namen von Geschädigten klagen können – etwa bei der VW-Abgas-Affäre.

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Verbraucher sollen künftig neue Klagemöglichkeiten bekommen - für Fälle mit vielen Betroffenen wie etwa bei der VW-Abgas-Affäre. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch die sogenannte Musterfeststellungsklage auf den Weg. Verbraucher sollen damit die Möglichkeit bekommen, einen Anspruch auf Schadenersatz durchzusetzen, ohne dass sie selbst einen Prozess gegen ein Unternehmen anstrengen müssen. Die Auseinandersetzung vor Gericht sollen Verbraucherschutzverbände übernehmen.

Voraussetzung ist, dass eine gewisse Zahl von Menschen betroffen ist. In einem ersten Schritt muss der klagende Verband die Fälle von zehn Betroffenen ausführlich aufarbeiten und auf dieser Basis eine Klage bei Gericht einreichen. In einem zweiten Schritt müssen sich innerhalb von zwei Monaten insgesamt 50 Betroffene bei einem Klageregister anmelden. Wird diese Schwelle nicht erreicht, ist keine Musterfeststellungsklage möglich.

Klagebefugt sollen nur bestimmte Verbraucherschutzverbände sein. Sie müssen seit mindestens vier Jahren auf der Liste jener Verbände stehen, die bereits heute Unterlassungsklagen einreichen dürfen. Außerdem müssen sie unter anderem mindestens 350 Mitglieder haben.

Die wichtigsten Fakten zur Musterfeststellungsklage

Erwartet wird, dass die erste große Musterfeststellungsklage Volkswagen betrifft. Es geht um die Entschädigung der Besitzer von VW-Diesel-Kfz mit manipulierender Abgas-Steuerung. Allerdings verjähren die Schadensersatzansprüche Ende 2018. Die große Koalition hat deshalb verabredet, dass die Musterfeststellungsklage spätestens zum 1. November 2018 in Kraft treten soll.

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