Musterfeststellungsklage Warum die GroKo für Dieselbesitzer eine Enttäuschung werden könnte

Die neue Bundesregierung will verhindern, dass VW-Geschädigte ihre Ansprüche verlieren. An einem Detail könnte das Vorhaben scheitern.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
GroKo könnte für VW-Dieselbesitzer zur Enttäuschung werden Quelle: dpa

Berlin Die Absprachen zwischen Union und SPD in den Koalitionsverhandlungen haben viele vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel-Fahrer aufhorchen lassen. „Wir werden drohende Verjährungen zum Jahresende 2018 verhindern und deshalb das Gesetz (spätestens) zum 1. November 2018 in Kraft treten lassen“, heißt es im Koalitionsvertrag.

Konkret geht es um die Einführung einer sogenannten Musterfeststellungsklage. Bislang verzichten die meisten Verbraucher wegen Prozesskosten und Aufwand darauf, ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.

Das soll sich mit dem neuen Klageinstrument anders werden. Kommt es rechtzeitig, dann könnten Geschädigte wie etwa im Dieselskandal um Volkswagen profitieren und Schadenersatzansprüche gelten machen. Die Betonung liegt auf „könnten“. Denn der Teufel steckt im Detail.

Bislang muss jeder betroffene Autobesitzer wegen manipulierender Abgas-Steuerungen individuell klagen. Damit trägt er auch das Risiko, auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass mögliche Ansprüche mit Ablauf des Jahres 2018 verjähren.

Die große Frage mit Blick auf die neuen Verbraucher-Klagerechte ist also: Wie lässt sich die Verjährung stoppen? Die Verabredung der GroKo-Partner lässt nichts Gutes erahnen. „Es ist deutlich, dass die Organisation eine Musterfeststellungsklage gegen VW zum Jahresende zeitlich knapp wird“, heißt es in einer Bewertung des Koalitionsvertrags durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).

Vor allem die Frage der Verjährungshemmung müssen Union und SPD noch genauer beantworten. Im Koalitionsvertrag werden zwar die Voraussetzungen für die Einleitung des Musterklageverfahrens näher beschrieben. Es wird etwa die „Effektivität des Verfahrens für Gerichte und Parteien“ versprochen. Vor einem Verfahren würden anerkannte Verbände, wie etwa der VZBV, mindestens zehn belegte und gleich gelagerte Fälle einsammeln

Gibt ein Gericht nach Prüfung dieser zehn Fälle grünes Licht, müssen sich dann binnen zwei Monaten mindestens 50 Geschädigte in ein Klageregister eintragen, damit die Fälle wirklich vor Gericht kommen.

Den Verbraucherschützern ist das viel zu langwierig. Zumal es beim Verjährungsaspekt insbesondere für geschädigte Diesel-Fahrer um „ein Detail mit großer Auswirkung“ gehe, wie VZBV-Chef Klaus Müller betonte. Daher sei hier eine Verbesserung im Gesetzgebungsverfahren nötig.

Müller will nicht, dass die „Verjährungshemmung“ davon abhängt, dass sich Verbraucher in ein noch einzurichtendes Klageregister eintragen. So sah es auch der Gesetzentwurf des scheidenden Justizministers Heiko Maas (SPD) vor.

Das sei schon rein zeitlich nicht zu schaffen. „Das Gesetzgebungsverfahren muss noch im März eingeleitet werden“, sagte Müller. Andernfalls drohten die Ende 2018 auslaufenden Ansprüche zu verfallen. Und selbst wenn das neue Gesetz zum 1. November in Kraft treten sollte, könnten die Verfahrensabläufe dazu führen, dass am Ende doch Ansprüche verfallen.

Jedenfalls glauben die Verbraucherschützer nicht, dass die Verjährungshemmung rechtzeitig zu schaffen ist, wenn dafür der Registereintrag nötig sein sollte.

Bei einer Verfahrensdauer von zwei Monaten ab Rechtshängigkeit der Klage, könnten sich Verbraucher erst dann in das noch beim Bundesamt für Justiz einzurichtende Klageregister eintragen. Ein Registereintrag wäre dann aber erst im Januar 2018 möglich, also nach Verjährung, warnen die Verbraucherschützer. Daher, so ihre Erwartung, „sollte die Verjährungshemmung nicht erst mit dem Registereintrag eintreten, sondern bereits mit Rechtshängigkeit der Klage“.

Erst kürzlich hatte Müller auf eine ähnliche Regelung etwa im französischen Klageverfahren und im deutschen Kartellrecht hingewiesen, wo die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens automatisch die Verjährung von Schadensersatzansprüchen hemme.

Entscheidend sei, „dass die Betroffenen während der Musterklage effektiv vor der Verjährung ihrer Ansprüche geschützt werden und das Verfahren nicht durch umfangreiche Vorprüfungen verzögert wird“, so Müller.

In der Wirtschaft ist der Widerstand gegen die geplanten neuen Verbraucherklagerechte groß. „Sammelklagen sind ein Fremdkörper im deutschen Zivilprozess“, hatte jüngst der Chefjustiziar des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK), Stephan Wernicke, im Handelsblatt erklärt.

VZBV-Chef Müller rechnet denn auch damit, dass die Wirtschaftsverbände, allen voran der Verband der Automobilindustrie (VDA), alle Hebel in Bewegung setzen wird, die Musterfeststellungsklage zu verwässern. „Das Risiko ist immens, dass sie das Gesetz torpedieren werden“, sagte er. Mit der Folge, dass für viele Dieselbesitzer das neue Klageinstrument zu spät käme.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%