Nach Ereignissen in Amberg Scholz fordert Härte des Gesetzes bei Abschiebungen

Nach den jüngsten Ereignissen fordert der Vizekanzler ein volles Ausschöpfen der Rechtsmittel. Gesetzesverschärfungen solle es aber nicht geben.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der Finanzminister verteidigt den Abschiebestopp in gefährliche Gegenden. Quelle: dpa

Berlin SPD-Vizekanzler Olaf Scholz fordert größere Anstrengungen bei der Abschiebung ausländischer Straftäter. „Täter müssen mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen, in Amberg genauso wie in Bottrop“, sagte Scholz der „Bild am Sonntag“. In Amberg sollen vier junge Asylbewerber Passanten geschlagen und verletzt haben. In Bottrop hatte ein Autofahrer in der Silvesternacht feiernde Passanten angefahren, mutmaßlich aus fremdenfeindlichen Motiven.

Bund und Länder müssten besser werden bei der Rückführung von straffälligen Ausländern, sagte der SPD-Finanzminister. „Dazu braucht es natürlich auf alle Fälle den Einsatz des Bundesinnenministers, um zu erreichen, dass die Staaten, aus denen straffällig gewordene Asylbewerber kommen, sich nicht weigern, sie zurückzunehmen“, sagte er an die Adresse von CSU-Innenminister Horst Seehofer.

Während die CSU und Seehofer auf Gesetzesverschärfungen drängen, mahnt Scholz eine konsequentere Anwendung der bestehenden Regeln an: „Es kommt immer zuerst auf das Handeln an. Die Behörden müssen den bestehenden rechtlichen Rahmen stets voll nutzen; ganz pragmatisch“, sagte er.

Scholz verteidigte aber auch den Abschiebestopp bei Gefahren für Asylbewerber: „Unsere Verfassung verbietet es, jemanden dorthin abzuschieben, wo ihn Folter oder Tod erwarten. Das gilt für alle, selbst für ganz schlimme Finger. Umso wichtiger ist es, all die vielen Fälle zu lösen, in denen eine Rückführung möglich ist. Da gibt es was zu tun.“

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%