Nach EuGH-Urteil Gesamtmetall kritisiert Pflicht zu Arbeitszeiterfassung

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall sieht durch das Arbeitszeit-Urteil des EuGH flexible Arbeitsformen gefährdet. Die IG Metall widerspricht deutlich.

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Laut dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall geht das neue EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung in die völlig falsche Richtung. Quelle: dpa

Berlin/Luxemburg Eine Aufzeichnungspflicht für die gesamte Arbeitszeit erschwert aus Sicht des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall flexible Arbeitsformen. „Mit dem heutigen Urteil und der daraus folgenden Aufzeichnungspflicht ist beispielsweise die Vertrauensarbeitszeit praktisch tot“, kritisierte Hauptgeschäftsführer Oliver Zander.

Bei der sogenannten Vertrauensarbeitszeit steht die Erfüllung von Zielvorgaben im Mittelpunkt, nicht die zeitliche Präsenz der Beschäftigten. Der Europäische Gerichtshof hatte am Dienstag entschieden, dass die EU-Staaten Arbeitgeber verpflichten sollen, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen, nicht nur die Überstunden. Das gehe in die völlig falsche Richtung, sagte Zander.

Die IG Metall widersprach. „Gerade in der digitalen Arbeitswelt ist es wichtig, dass Arbeitszeiten nicht durch die Hintertür verlängert werden“, betonte Jürgen Urban, Vorstandsmitglied der Gewerkschaft. Nur wenn die Zeit erfasst werde, könnten die Beschäftigten Arbeitszeiten und Privatleben stärker nach ihren individuellen Bedürfnissen gestalten.

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