Nach NRW-Landtagswahl Wahlleiter gegen AfD-Antrag der Neuauszählung

Die AfD hatte wegen nicht gewerteter Stimmen die Neuauszählung der Landtagswahl in NRW gefordert. Der Landeswahlleiter will dem nun jedoch nicht nachgehen. Der Antrag genüge den rechtlichen Anforderungen nicht.

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Das Wahlergebnis der Partei musste um 2204 Stimmen auf insgesamt 626.756 Stimmen angehoben werden. Quelle: dpa

Düsseldorf Der Landeswahlleiter für Nordrhein-Westfalen hat sich gegen die von der AfD geforderte Neuauszählung der Landtagswahl vom Mai ausgesprochen. Er sei nicht ausreichend fundiert und genüge den rechtlichen Anforderungen nicht. Die „Westdeutsche Zeitung“ hatte zuerst darüber berichtet. Die AfD, die am 14. Mai mit 16 Abgeordneten in den NRW-Landtag eingezogen war, sieht sich „massiv um Stimmen betrogen“ und hatte eine Neuauszählung aller Zweitstimmen verlangt.

Der Landeswahlausschuss hatte zwar Ungenauigkeiten bei der Auszählung festgestellt und das Zweitstimmen-Ergebnis der AfD um 2204 auf insgesamt 626.756 Stimmen nach oben korrigiert. Es blieb aber bei 7,4 Prozent, für einen 17. Landtagssitz fehlen der AfD rund 9800 weitere Stimmen. Wahlleiter Wolfgang Schellen kritisierte, dass man einzelne festgestellte und korrigierte Mängel nicht hochrechnen könne. Letztlich entscheiden muss der Düsseldorfer Landtag.

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