Nach „Panama Papers“ Deutscher Aktionsplan gegen Briefkastenfirmen steht

„Mehr Transparenz“: Bund und Länder haben sich auf ein härteres Vorgehen gegen Steuerhinterzieher geeinigt. Künftig sollen Banken dem Fiskus von sich aus mitteilen, wenn sie Geschäfte im Ausland vermitteln.

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Viele Steuerhinterzieher nutzen Briefkastenfirmen, um ihr Vermögen zu verschleiern. Quelle: dpa

Berlin Zwei Monate nach Veröffentlichung der „Panama Papers“ steht der deutsche Aktionsplan gegen Steuerhinterziehung über ausländische Briefkastenfirmen. Bund und Länder hätten eine grundlegende Einigung über eine Verschärfung des Steuerrechts erzielt, sagte Finanzstaatssekretär Michael Meister am Donnerstag in Berlin. Das Maßnahmenbündel wollen die Länderfinanzminister am Freitag bei ihrer Jahrestagung in Neuruppin beschließen. Meister zufolge soll die Gesetzgebung in gut einem Jahr abgeschlossen sein. Vorgesehen ist unter anderem, das steuerliche Bankgeheimnis zu kippen, damit der Fiskus Profiteuren von Briefkastenfirmen leichter auf die Spur kommen kann. Die Zustimmung der Länder ist notwendig, weil die Steuerverwaltung in ihren Händen liegt.

Der nationale Zehn-Punkte-Plan geht zurück auf Vorschläge von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Er wurde auf Betreiben der Bundesländer aber an einigen Stellen verschärft und ergänzt. Die Maßnahmen flankieren die internationalen Bemühungen, mehr Licht in das Dickicht der Steueroasen zu bringen. Die Debatte hatte mit der Veröffentlichung der „Panama Papers“ über Hunderttausende Briefkastenfirmen in der Karibik durch ein Journalisten-Netzwerk Schwung bekommen.

In dem nationalen Plan wird unter anderem vorgeschlagen, dem Fiskus Sammel-Abfragen bei Banken zu ermöglichen: Bei einem konkreten Verdacht müsste eine Bank dann dem Fiskus alle Kunden nennen, für die sie Kontakte zu Offshore-Firmen vermittelt hat. Außerdem sollen Betriebsprüfer in Banken Zufallsfunde über verdächtige Konten von Bankkunden an den Fiskus melden können. Bisher ist dies wegen des steuerlichen Bankgeheimnisses nicht möglich. Die Steuerpflichtigen selbst müssen außerdem melden, wenn sie Briefkastenfirmen im Ausland gegründet oder Anteile daran erworben haben, auch wenn diese unter zehn Prozent liegen. Bei Verstößen wird ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro fällig.

Daneben sollen auch die Banken für Steuerhinterziehungen ihrer Kunden über Briefkastenfirmen in Haftung genommen werden können. Darauf hatten insbesondere die Bundesländer gedrängt. Zudem sollen Banken von sich aus dem Fiskus mitteilen müssen, wenn sie für Kunden Beziehungen zu Briefkastenfirmen im Ausland herstellen. Meister sagte, da es das Ziel der verschachtelten Firmenkonstruktionen im Ausland sei, so intransparent wie möglich zu sein, müsse mehr Transparenz die Gegenmaßnahme sein.

International hatte Schäubles im April mit seinen Kollegen aus den vier größten EU-Ländern eine Initiative gestartet. Die Vorschläge erhielten von der Gruppe der zwanzig führenden Industrie- und Schwellenländer (G20), vom IWF und der Industrieländer-Organisation OECD Rückendeckung. Im Kern geht es darum, über Unternehmensregister in den einzelnen Ländern die Hintermänner und Nutznießer von Briefkastenfirmen, Trusts und Stiftungen kenntlich zu machen. Diese Informationen sollen von den Ländern ausgetauscht werden. Ab 2017 wollen außerdem 101 Staaten Daten zu Finanzkonten von Steuerpflichtigen anderer Länder untereinander austauschen.

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