Nach Übergriffen in Köln Gabriel fordert härtere Strafen

Nach den Übergriffen in Köln spitzt sich die Debatte über schärfere Gesetze zu. In der Union, aber auch der SPD wird darüber diskutiert. Die Kölner Polizeiführung gerät immer stärker unter Druck.

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Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel Quelle: dpa

Nach den Übergriffen auf Frauen in Köln werden Forderungen nach härteren Strafen und schärferen Sicherheitsvorkehrungen laut. SPD-Chef Sigmar Gabriel forderte ein hartes Vorgehen des Staates gegen die Straftäter von Köln. Es gehe nun darum, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuloten, um kriminelle Asylbewerber in ihre Heimat zurückzuschicken, sagte er der „Bild“-Zeitung.

Zu prüfen sei auch, wie der Grundsatz „Haft im Heimatland“ wieder verwirklicht werden könne. „Warum sollen deutsche Steuerzahler ausländischen Kriminellen die Haftzeit bezahlen?“, fragte er. Die Androhung, in der Heimat hinter Gitter zu kommen, schrecke die Täter zudem weit mehr ab als eine Haftzeit im deutschen Gefängnis.

Hintergründe zu den Übergriffen in Köln

Gabriel sagte, es müsse insgesamt schneller und effizienter abgeschoben werden. Wenn Staaten etwa aus Afrika sich weigerten, abgeurteilte und abgelehnte Asylbewerber zurück zu nehmen, dann müsse Deutschland sie vor die Wahl stellen: „Entweder ihr stellt euch der Verantwortung für eure Bürger oder wir kürzen euch die Entwicklungshilfe.“ Hinzu komme, dass es mehr Sicherheit nur mit mehr Polizei und mehr Staatsanwälten gebe.

Auch die CDU-Spitze hatte bereits deutliche Gesetzesverschärfungen gefordert. Sie verlangt etwa, dass bei „erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ verdachtsunabhängige Personenkontrollen eingeführt werden sollen - die sogenannte „Schleierfahndung“. Das geht aus dem Entwurf für die „Mainzer Erklärung“ hervor, die bei einer Klausur des Vorstands am Freitag und Samstag verabschiedet werden soll.

Asylberechtigte, Flüchtlinge und Asylbewerber, die zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt werden, sollen ihre „Asylberechtigung“ verlieren. Die Formulierung geht über den Parteitagsbeschluss von Dezember hinaus. Dort hieß es einschränkend, der Aufenthaltsstatus solle bei einer rechtskräftigen Verurteilung „zu einer Freiheitsstrafe von deutlich unter drei Jahren“ verloren sehen. Diese zeitliche Einordnung will die CDU nun wegfallen lassen.

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