Nach Urteil des Verfassungsgerichts Altmaier: „Schmale Chance“ für rasche Nachbesserung des Klimagesetzes

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sieht noch Chancen für eine Nachbesserung des Gesetzes bis zur Bundestagswahl und plädierte dafür, das Thema aus dem Wahlkampf herauszuhalten. Quelle: dpa

Der Bund muss auf Geheiß des Verfassungsgerichts das Klimaschutzgesetz nachbessern. Verbände drängen die Regierung zum Handeln. Die Bereitschaft dazu ist zwar da. Doch es gibt ein Problem: den Wahlkampf.

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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz fordern mehrere Verbände die Regierung zum Handeln auf. Der Energieverband BDEW verlangte, wichtige Entscheidungen noch vor der Bundestagswahl zu treffen. Die Deutsche Umwelthilfe forderte rasche Maßnahmen, darunter ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern auf Autobahnen. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sieht noch Chancen für eine Nachbesserung des Gesetzes bis zur Bundestagswahl und plädierte dafür, das Thema aus dem Wahlkampf herauszuhalten.

Das Verfassungsgericht hatte am Donnerstag entschieden, dass die Bundesregierung das 2019 verabschiedete Klimaschutzgesetz nachbessern muss, um die Freiheitsrechte jüngerer Generationen zu schützen. Das Gesetz legt für die Jahre bis 2030 für einzelne Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft und Gebäude fest, wie viel Treibhausgase sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen. Die Karlsruher Richter verlangen aber auch für die Zeit nach 2030 genauere Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen. Der Gesetzgeber hat dafür bis Ende 2022 Zeit. Das Urteil hatten Klimaschützer erstritten. Rund 100 Klimaaktivisten demonstrierten am Donnerstagabend vor dem Bundeswirtschaftsministerium.

Wirtschaftsminister Altmaier sieht noch die Möglichkeit zu Nachbesserungen bis zur Bundestagswahl. „Da gibt's eine schmale Chance, das noch zu ermöglichen“, sagte er am Donnerstagabend im ZDF-„heute journal“. Er sei bereit, in der nächsten Woche auf die Parteien im Bundestag zuzugehen, gern auch mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Altmaier sagte, dem Anspruch der Klimaneutralität bis 2050 werde das Gesetz noch nicht gerecht. Klimaneutralität bedeutet, nur noch so viele Treibhausgase auszustoßen, wie auch wieder gebunden werden können.

Umweltministerin Schulze erklärte sich in den ARD-„Tagesthemen“ „bereit, ein Gesetz vorzulegen“. Sie sei gespannt, ob die Union da mitgehe. Die SPD-Politikerin bezeichnete das Urteil als „Rückenwind für den Klimaschutz“. Sie machte die Union verantwortlich, dass nicht weiter als bis 2030 geplant werden konnte. „Es war nicht möglich, ein Ziel umzusetzen für 2040 mit der Union“, sagte Schulze.

SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz warf der Union vor, sie stehe beim Ausbau der erneuerbaren Energien auf der Bremse. „Eine weitere von der CDU geführte Regierung würde nicht nur die Klimaziele verfehlen, sondern auch Deutschlands Wohlstand und wirtschaftlichen Erfolg in den nächsten Jahrzehnten gefährden“, sagte der Bundesfinanzminister den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag).

Unionsfraktionsvize Andreas Jung machte hingegen deutlich, dass die Union es mit dem Klimaschutz ernst meine. Was kurzfristig gehe, müsse noch von dieser Regierung auf den Weg gebracht werden, sagte der CDU-Politiker der „Augsburger Allgemeinen“ (Freitag). „Und dann muss ein strikt auf Innovationen abzielendes glaubwürdiges Gesamtkonzept zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels und der Klimaneutralität sehr konkret in unser gemeinsames Regierungsprogramm“, fügte Jung hinzu. Das müsse für christliche Volksparteien Verpflichtung sein. „Es geht um das Pariser Klimaabkommen und damit um das, was Papst Franziskus „die Verteidigung der Mutter Erde“ nennt“, sagte Jung.

Die Staaten der Erde hatten sich Ende 2015 in Paris darauf geeinigt, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen sowie alles daran zu setzen, den Temperaturanstieg bereits bei 1,5 Grad zu stoppen.

Die Grünen sehen nach dem Urteil vor allem Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) in der Pflicht. Fraktionsvize Oliver Krischer sagte der Deutschen Presse-Agentur, er erwarte jetzt von der Regierung und insbesondere von Scheuer im Verkehrsbereich, dass beim Klimaschutz bis zum Sommer mit neuen Zielen und Maßnahmen nachgelegt werde. Und zwar nicht nur für die Zeit ab 2030, sondern auch für die nächsten Jahre. „Wir brauchen endlich eine Kfz-Steuerreform, die dem Elektroauto zum Durchbruch verhilft.“ Auch die Verlagerung des Gütertransportes auf die Schiene müsse endlich angepackt werden, sagte Krischer.

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Die Hauptgeschäftsführerin des Energieverbandes BDEW, Kerstin Andreae, drängte die Regierung ebenfalls zur Eile. „Die aktuelle Bundesregierung hat in Hinblick auf Energie- und Klimapolitik noch eine Reihe von Vorhaben vor sich, die keinen Aufschub dulden und noch vor der Bundestagswahl angegangen werden müssen“, sagte Andreae der dpa. Dazu gehörten zwingend ein verstärkter Ausbau Erneuerbarer Energien und eine zukunftsgerichtete Regulierung der Wasserstoffinfrastruktur. Der Vorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), Olaf Bandt, mahnte in einem dpa-Gespräch: „Wir brauchen klare Vorgaben, wann wir Klimaneutralität erreichen, wie der Weg dahin aussieht und welchen Beitrag die einzelnen Sektoren leisten müssen.“

Die Deutsche Umwelthilfe sieht nach dem Urteil gute Chancen auf einen Erfolg weiterer Klimaklagen. Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Umwelthilfe habe vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Klagen eingereicht zu Sektorzielen etwa im Verkehr und in der Industrie. Die Politik könne sofort Maßnahmen ergreifen für mehr Klimaschutz, sagte Resch. Ein generelles Tempolimit von 120 Stundenkilometern auf Autobahnen, Tempo 80 auf Landstraßen und Tempo 30 in der Stadt könne bis 2034 rund 100 Millionen Tonnen CO2 einsparen. Resch bekräftigte zudem die Forderung der Umwelthilfe nach einem Aus für Autos mit Verbrennungsmotor ab 2025.

Mehr zum Thema: Beim Klimaschutz verschiebt das Bundesverfassungsgericht die Gewichte: Die Jüngeren werden ungerechtfertigt in ihrer Freiheit beschnitten, urteilt es – durch zu laxe Ziele des Staates. Das ändert alles. Ein Kommentar.

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