
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) will die Höhe der Bahnsteige an den Haltestellen der Deutschen Bahn vereinheitlichen. „Da man bei den Bahnsteigen von einer langen Nutzungsdauer nach einem Umbau auszugehen hat, soll für die Bahnsteige der Strecken der Eisenbahnen des Bundes zukünftig noch stringenter die Regelbahnsteighöhe von 0,76 Metern eingehalten werden“, schreibt BMVI-Staatssekretär Enak Ferlemann in einem Brief an die Verkehrsbehörden der Länder. Das Schreiben liegt der WirtschaftsWoche vor.





Doch gegen die Einheitshöhe regt sich Widerstand aus den Ländern. Die öffentlichen Organisationen, die den Nahverkehr in Deutschland bestellen und sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft SPNV zusammengeschlossen haben, lehnen den Vorstoß ab. „Innerhalb der BAG-SPNV sorgt die Ankündigung des Bundes, in Zukunft die 76er-Bahnsteighöhe noch stärker zu forcieren, für Unverständnis“, sagte Präsident Thomas Geyer vom Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord der WirtschaftsWoche. Es gebe nahezu überall mit der Deutschen Bahn abgestimmte Festlegungen, mit welcher Bahnsteighöhe an welcher Bahnstrecke geplant werden soll. Sie variieren zwischen 38, 55, 76 und 96 Zentimetern. „Diese Festlegungen müssen weiter Bestand haben.“
Vor allem im Nahverkehr können höhere Bahnsteigkanten ein Problem sein. Regionalzüge halten überwiegend an Stationen mit deutlich niedrigeren Bahnsteigkanten. Viele von ihnen sind nur 55 Zentimeter hoch. Zwar können die Züge auch an höheren Bahnsteigen halten. Doch oft bieten sie dann keine Barrierefreiheit, sind also etwa für Behinderte oder alte Menschen kaum benutzbar.
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