




Da haben also in einem dreiviertel Jahr - seitdem der Bundestag nach der Wahl wieder zusammengetreten ist - dreizehn Abgeordnete mindestens 100.000 Euro oder deutlich mehr nebenbei verdient. Spitzenverdiener ist CSU-Mandatsträger Peter Gauweiler, der nach Auskunft des Onlineportals Abgeordnetenwatch mindestens 967.500 Euro einnahm.
Beim Anwalt Gauweiler dürfte es weit mehr gewesen sein, ebenso wahrscheinlich bei anderen Top-Nebenverdienern wie den Landwirten Albert Stegemann und Johannes Röring (beide CDU), dem Anwalt Stephan Harbarth (CDU) oder der Unternehmerin Dagmar Wöhrl (CSU), die in der Versicherungswirtschaft Geld verdient. Auch der frühere Kanzlerkandidat Peer Steinbrück (SPD), der Ärztefunktionär Rudolf Henke (CDU), der frühere Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) und der zuletzt mit Affären in die Medien gerutschte Außenpolitiker Philipp Mißfelder haben seit Ende 2013 deutlich mehr als 100.000 Euro jenseits des Bundestages verdient.
Top Ten der Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten
135.000 Euro
[Quelle für alle Zahlen: abgeordnetenwatch.de]
159.000 Euro
164.000 Euro
250.000 Euro
279.000 Euro
285.000 Euro
290.5000 Euro
550.000 Euro
578.500 Euro
967.500 Euro
Die Informationen unterliegen jedoch einer schrägen Logik: Je mehr ein Abgeordneter nebenbei verdient, desto weniger Transparenz muss er gegenüber der Bundestagsverwaltung und den Wählern wagen. Daran haben auch die etwas schärferen Regeln nichts geändert, die seit dieser Wahlperiode gelten.
Zwar muss jeder Mandatsträger angeben, innerhalb welcher von zehn Stufen eine Nebentätigkeit bezahlt wurde. Wer oberhalb von 250.000 Euro landet, darf aber gänzlich im Ungefähren bleiben. Was Parlamentarier nebenher kassieren - sei es als Aufsichtsrat, als Berater, als Rechtsbeistand, Gewerkschaftssekretär oder Bauer -, ist immer noch ein gut gehütetes Geheimnis.
Da haben sich die Bundestagsabgeordneten leider als Lobbyisten in eigener Sache gut geschützt. Als sie den Fragen von Wählern und Journalisten nicht länger ausweichen konnten, gaben sie sich etwas strengere Richtlinien zur Veröffentlichung. Aber eben nur soweit, dass sie nun bildlich gesprochen nicht mehr wie eine ganzkörperverschleierte Frau in der Burka daherkommen, sondern inzwischen einen Hijab tragen.
Doch dem Interesse der Wähler dienen all die Schleier nicht. Zwei Fragen müssen Abgeordnete ihrem Wahlvolk beantworten und dafür braucht es neue Regeln:
Wieviel Honorar oder sonstiges Einkommen haben die Gewählten tatsächlich bekommen für alles, was sie jenseits ihres Mandats tun? Und welche Tätigkeit und welche Auftraggeber stecken dahinter?
Auch wenn Anwälte auf berufliche Verschwiegenheit pochen, wäre eine genaue Angabe ihrer Honorare aufschlussreich. Denn daran lassen sich Streitwert und Aufwand als juristischer Berater ablesen. Die Aufgabe und den Auftraggeber sollten Volksvertreter allerdings bis auf sehr wenige Ausnahmen grundsätzlich nennen müssen.
Wer das nicht über sich lesen mag, sollte sich vorher überlegen, ob ein Auftrag mit dem Job als Abgeordneter verträglich ist. Über Interessenkonflikte sollte die Öffentlichkeit entscheiden - und nicht jeder Abgeordnete still für sich alleine.