
Schon im Herbst hat das Ressort von Minister Peter Altmaier nach Informationen der WirtschaftsWoche bemängelt, dass die Bundesnetzagentur keine „substanzielle Alternativenprüfung“ durchgeführt habe. „Daraus können rechtliche Risiken und Akzeptanzprobleme resultieren“, schrieb das Ministerium der Agentur. Die Behörde habe sich zu früh für ein Szenario entschieden und auch Details nicht hinterfragt. So seien die Anfangs- und Endpunkte der künftigen Leitungen einfach dort festgesetzt worden, wo schon Einspeise- und Knotenpunkte in den vorhandenen Netzen lägen.
Die Netzagentur hat die Einwände des Ministeriums aber nicht berücksichtigt. Sie sei nur verpflichtet, „vernünftige Alternativen“ zu bewerten, schreibt sie in der Endfassung ihres Umweltberichts. „Den Übertragungsnetzbetreibern war es angesichts der gesetzlichen Fristen und der Komplexität der Aufgabe nicht zumutbar, mehrere alternative Netzentwicklungspläne vorzulegen.“ Vertreter von Bürgerinitiativen wie der Düsseldorfer Verwaltungsrechts-Fachanwalt Clemens Antweiler sehen die Grundlage der weiteren Netzplanung erschüttert: „Unterbleibt die Alternativenprüfung auf der ersten Stufe, kann weder eine fehlerfreie Abwägung durch die Übertragungsnetzbetreiber stattfinden, noch ist es möglich, die zweite Stufe ordnungsgemäß vorzubereiten.“