NetzDG-Abschaffung Auch CSU-Politiker Friedrich will Anti-Hass-Gesetz stoppen

Seit Tagen stehen die neuen Vorschriften zum Löschen von Hassbotschaften im Internet massiv in der Kritik. Die FDP will das NetzDG im Bundestag zur Disposition stellen – und erhält nun Unterstützung aus der Union.

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Der CSU-Bundestagsabgeordnete hatte bereits im Bundestag gegen das Gesetz gestimmt. Quelle: dpa

Berlin Das laute Trommeln der FDP zeigt Wirkung: Obwohl es die Union im vergangenen Jahr mitbeschlossen hat, regt sich nun auch dort massiver Widerstand gegen das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Der CSU-Bundestagsabgeordnete und Bundestagsvize-Präsident Hans-Peter Friedrich kündigte an, den Kurs der Liberalen gegen die seit Januar geltenden neuen Löschfristen zu unterstützen.

„Die FDP hat einen Antrag zur Aufhebung des #NetzDG gestellt, dem ich zustimmen werde“, schrieb der ehemalige Innenminister auf Twitter. Friedrich war bei der Abstimmung über das Gesetz im Bundestag einer der wenigen aus der Unions-Fraktion, der dagegen gestimmt hat.

Der FDP war das NetzDG schon im Wahlkampf ein Dorn im Auge. Jetzt, wo sie wieder im Bundestag vertreten ist, sieht sie die Chance, es aufzuheben. Immerhin stehen auch Grüne und Linke dem Gesetz kritisch gegenüber. Die AfD will es ersatzlos streichen.

Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begründete die Position ihrer Partei unter anderem mit der weltweiten Digitalisierung, der man nicht mit mehr nationalen Regelungen begegnen dürfe. „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz muss schnell wieder aufgehoben werden“, schrieb Leutheusser-Schnarrenberger in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt. Die FDP-Politikerin fordert stattdessen, europaweit einheitliche Transparenzpflichten einzuführen und ein einheitliches Beschwerdesystem, etwa mit einem Obmann.

„Die zurecht beklagte Privatisierung der Rechtsdurchsetzung führt in der EU zu einem Flickenteppich mit eigenen nationalen Gesetzen“, kritisierte Leutheusser-Schnarrenberger. So sei eine Reihe von „Titanic“-Tweets in Deutschland gesperrt, aber in Österreich nicht. „Was für Gerichte im demokratischen Rechtsstaat eine oft schwierige Antwort bedeutet, wird von den Plattformbetreibern innerhalb von 24 Stunden entschieden, um hohen Strafzahlungen zu entgehen“, so die FDP-Politikerin.

Die FDP will nun im Bundestag das NetzDG zur Disposition stellen. Der Plan ist, es durch ein „Bürgerrechtestärkungsgesetz“ zu ersetzen. Dahinter steht die Absicht, zusätzlich die endgültige Aussetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung zu erreichen. Das aber lehnt der CSU-Mann Friedrich strikt  ab. Wenn die FDP mit ihrer Initiative gegen das NetzDG auch die Abschaffung der vorübergehenden Speicherung von Kommunikationsdaten verknüpfe, „ist das natürlich nicht zustimmungsfähig“, erklärte er auf Twitter.

Mit ihrem Gesetzentwurf will die FDP-Fraktion vom NetzDG nur die Pflicht zur Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten erhalten, indem dieser Passus in das Telemediengesetz (TMG) übernommen wird. Allerdings hält es die Fraktion ohnehin für zweifelhaft, wie es in dem Entwurf weiter heißt, ob dem Bund für die Regulierung von Telemedien im Umgang mit rechtswidrigen Inhalten überhaupt die Gesetzgebungszuständigkeit zustehe.

Das mit Jahresbeginn in Kraft getretene NetzDG verpflichtet Internetplattformen wie Twitter und Facebook, Hinweisen auf rassistische oder andere strafbare Äußerungen nachzugehen. Die Betreiber müssen Posts oder Videos binnen 24 Stunden löschen, wenn sie diese für verboten halten. Werden strafbare Inhalte nach Hinweisen nicht gelöscht, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 50 Millionen Euro. Für Aufregung hatte die Löschung eines Flüchtlings-feindlichen Tweets der AfD-Politikerin Beatrix von Storch gesorgt. Die Kölner Polizei zeigte die Politikerin wegen Volksverhetzung an. Twitter sperrte auch einen „Titanic“-Tweet, in dem von Storchs Äußerungen aufs Korn genommen wurden.

Die FDP warf dem für das Gesetz verantwortlichen Justizminister Heiko Maas (SPD) vor diesem Hintergrund Versagen vor. „Der Bundesjustizminister hat mit seinem Netzwerkdurchsetzungsgesetz den Rechtsstaat aufgegeben und kapituliert. Wir dürfen die Justiz nicht teilprivatisieren“, sagte der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki der „Passauer Neuen Presse“. Konzerne wie Facebook, Twitter und andere sollten demnach nicht entscheiden müssen, ob bei ihnen hochgeladene Inhalte rechtswidrig sind. „Ein Justizminister, der das zulässt und für die Selbstaufgabe mitverantwortlich ist, ist in seinem Amt nicht mehr tragbar.“

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