




„Netze in Nutzerhand“ sei schon seit langem eine Forderung der Piratenpartei. Grund für Schlömers Vorstoß sind die Pläne der Deutschen Telekom zur Abschaffung von Internet-Flatrates.
„Da wird Marktmacht missbraucht“, kritisierte Schlömer. Problematisch sei es vor allem, dass die Telekom eigene Dienste von der Drosselung ausnehmen möchte. „Wir fordern eine grundgesetzliche Garantie auf freien, ungehinderten Zugang ins Internet“, sagte Schlömer.
Telekomliberalisierung: Die Meilensteine seit der Postreform
Die EU-Kommission steckt mit dem sogenannten Grünbuch die Grundzüge eines neuen ordnungspolitischen Rahmens für die Öffnung der Telekommunikationsmärkte in Europa ab.
Das Poststrukturgesetz tritt in Kraft. Mit der Postreform I werden insbesondere die Märkte für Mobilfunk und Endgeräte liberalisiert. Kunden können erstmals die Telefone, die sie an den Anschluss stöpseln, frei auswählen.
Mannesmann Mobilfunk gewinnt die Ausschreibung für die D2-Lizenz und tritt mit dem Bau des ersten privaten Mobilfunknetzes in Konkurrenz zur Bundespost.
Die Postreform II wird mit dem Ziel verabschiedet, die Bundesunternehmen Telekom, Postdienst und Postbank in Aktiengesellschaften umzuwandeln.
Das Festnetzmonopol der Deutschen Telekom fällt, Telekom-Kunden können erstmals über alternative Anbieter durch Eingabe von Netzvorwahlen (Call by Call) telefonieren.
Die ersten alternativen Anbieter bieten DSL-Anschlüsse in Konkurrenz zur Deutschen Telekom an. Bis heute sind neun Millionen Kunden gewechselt.
Die Telekom bekommt mehr Freiheiten für ihr neues Glasfasernetz VDSL, das sie für zwölf Millionen Haushalte in 50 Städten ausrollt. Konkurrenten können erst 2009 die ersten Produkte vermarkten.
Die EU-Kommission kündigt erstmals eine „Digitale Agenda“ für die Neuordnung des Telekommunikationsmarktes an. Schneller Ausbau von Glasfasernetzen ist dabei wichtiger als weitere Preissenkungen.
Die Bundesnetzagentur ändert das bisherige Regulierungsregime. Die Deutsche Telekom darf unter bestimmten Auflagen eine neue Technik (Vectoring) exklusiv einsetzen, um mit dem überlegenen Kabel-TV-Anschluss konkurrieren zu können.
Derzeit prüft die Bundesnetzagentur die Pläne. Auch Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler hatte in einem Brief an Telekom-Chef Obermann seine Bedenken an dem Vorhaben geäußert.
Schlömer wies unter Verweis auf Paragraf 41a des Telekommunikationsgesetzes darauf hin, dass die Regierung schon jetzt weitere Maßnahmen ergreifen könnte. „Die Bundesregierung kann eine Rechtsverordnung erlassen, damit die Netzneutralität durchgesetzt wird“, sagte Schlömer.