
Im NPD-Verbotsverfahren wollen die Länder dem Bundesverfassungsgericht bald neue Beweise vorlegen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Nachfrage der Richter nach weiteren Belegen für die Verfassungsfeindlichkeit der rechtsextremen Partei sei nichts Ungewöhnliches. „Verzögerungen im Verfahren befürchte ich nicht.“ Die Erfolgsaussichten seien weiter gut. „Sonst hätten wir das Verfahren nicht eingeleitet.“
Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier sagte, die Nachforderung der Richter seien keineswegs ein Vorbote dafür, dass der Verbotsantrag erneut scheitern werde. Es sei nun an den Ländern, weitere Nachweise zu erbringen, ohne Wenn und Aber. „Und wir sind schon dabei.“
Die Richter verlangen bis zum 15. Mai zusätzliche Belege für das aggressive und antidemokratische Auftreten der rechtsextremen Partei und klare Beweise, dass V-Leute in NPD-Führungszirkeln abgeschaltet sind. Den ersten NPD-Verbotsantrag 2003 hatte das Gericht abgewiesen, weil die Namen solcher Spitzel des Verfassungsschutzes nicht offengelegt wurden.
Das lange Ringen um ein Verbot der NPD
Die Karlsruher Richter stellen das erste Verbotsverfahren gegen die NPD ein. Grund sind zahlreiche Verbindungsleute (V-Männer) des Verfassungsschutzes in NPD-Führungsgremien. Das Verbot hatten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat Anfang 2001 unter dem Eindruck zunehmender Gewalt rechtsextremer Täter beantragt.
Eine Hetzjagd von Jugendlichen auf acht Inder in der sächsischen Stadt Mügeln belebt die Debatte um ein NPD-Verbot neu. Der Vorstoß des damaligen SPD-Chefs Kurt Beck, ein neues Verfahren prüfen zu lassen, stößt in anderen Parteien aber auf Skepsis.
Die SPD-Innenminister kommen zu dem Schluss, vor einem NPD-Verbot müssten zunächst nachrichtendienstliche Zugänge „abgeschaltet“ und dann erneut Erkenntnisse über die Partei gesammelt werden. Die Union lehnt einen neuen Anlauf weiter ab.
Die Innenminister der Länder beschließen, wieder systematisch Beweise gegen die rechtsextreme Partei zu sammeln und auf V-Leute in der NPD-Führung zu verzichten.
Die NPD will beim Verfassungsgericht ihre Verfassungstreue prüfen lassen. Ihre Argumentation: Die Partei werde durch die Behauptung, sie sei verfassungswidrig, in ihren Rechten verletzt. Die Richter weisen den Vorstoß im März 2013 ab.
Der Bundesrat beschließt, ein neues Verbotsverfahren einzuleiten. Nur Hessen enthält sich.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung verzichtet darauf, sich dem Antrag der Länder anzuschließen. Im April stimmt auch der Bundestag gegen einen eigenen Verbotsantrag.
Die Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz hat die Beweismittel zusammengetragen und den Verbotsantrag fertiggestellt, wie Baden-Württembergs Innenministerium mitteilt.
Der Bundesrat reicht den Verbotsantrag ein.
Die Länder legen vom Verfassungsgericht angeforderte neue Beweise zur Abschaltung von Geheimdienstinformanten vor.
Der Bundesrat reicht weitere Beweisunterlagen ein, die unter anderem belegen sollen, dass die NPD seit 2013 besonders aggressiv gegen Asylbewerber vorgehe.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab dem 1. März drei Tage lang über ein Verbot der rechtsextremen NPD. Dabei prüfen die Karlsruher Richter auf Antrag des Bundesrats, ob die rund 5200 Mitglieder starke Partei nach den strengen Maßgaben des Grundgesetzes verfassungswidrig ist.
Auch Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) ist zuversichtlich, dass die Forderungen aus Karlsruhe erfüllt werden können. „Wir sind angetreten, um das Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische NPD zu gewinnen. Deshalb werden wir alles tun, um das Gericht zu überzeugen“, sagte er. Die NPD bereite den Boden für braune Gewalt und schüre Hass gegen Ausländer, ihre Ideologie sei menschenverachtend und antidemokratisch. „Das Verbot der NPD wäre deshalb ein wichtiges Zeichen, dass unser Rechtsstaat konsequent gegen Verfassungsfeinde vorgeht.“
Caffier sagte, die NPD erfülle alle Voraussetzungen für ein Verbot. „Sie will unser Gesellschaftssystem umstoßen, bekämpft die Demokratie und unsere Freiheit aggressiv kämpferisch, und sie propagiert offen Ausländerhass. Das haben die Demagogen an der Spitze dieser Partei nicht über Nacht aufgegeben. Ganz im Gegenteil.“
Hessen, das dem Gang nach Karlsruhe besonders kritisch gegenüberstand, zeigt sich zurückhaltend. Die Innenressorts müssten nun gemeinsam mit den Prozessvertretern prüfen, wie der Bitte des Bundesverfassungsgerichtes auf geeignete Weise entsprochen werden könne, erklärte ein Sprecher des CDU-geführten Innenministeriums. Die Verfassungsschutzbehörden hätten die V-Leute in den Führungsgremien der NPD abgeschaltet. „Das haben alle Innenminister und -senatoren mit ihren Testaten belegt.“