Neue Lärmschutzauflagen Weitere Hiobsbotschaft für Hauptstadtflughafen

Die Betreiber des künftigen Hauptstadtflughafens haben sich erneut verrechnet – diesmal im Widerstand der Anwohner. Ein Gericht hat neue Schallschutzvorlagen erlassen, die zu hohen Mehrkosten führen dürften.

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Neue Probleme für den Pannen-Airport. Quelle: dpa

Berlin Die Betreiber des künftigen Hauptstadtflughafens müssen die Anwohner besser vor Fluglärm schützen als bisher geplant. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag. Damit dürfte es weitere Mehrkosten in Millionenhöhe geben. Anwohner begrüßten das Urteil, Flughafenchef Hartmut Mehdorn reagierte mit Unverständnis.

Die Richter blieben bei ihrer strikten Lesart des Planfeststellungsbeschlusses. Es hatte den Betreibern schon im vergangenen Jahr vorgeworfen, die Regeln systematisch verfehlt und Anwohnern etwa nur unzureichende Schallschutzfenster bewilligt zu haben.

Der Planfeststellungsbeschluss sei in der Frage des Schallschutzes eindeutig, sagte der Vorsitzende Richter Roger Fieting. Demnach darf Fluglärm die normale Gesprächslautstärke von 55 Dezibel in den 14 000 betroffenen Wohnungen tagsüber nicht überschreiten.

Das Schallschutzprogramm des Flughafens ist damit zu klein bemessen. Es war ursprünglich auf sechs mögliche Überschreitungen pro Tag angelegt und umfasste 139 Millionen Euro. Im vergangenen Sommer wurden weniger als 0,5 Überschreitungen angesetzt und das Programm um 305 Millionen Euro aufgestockt. Nun sind nach früheren Angaben des Aufsichtsrats möglicherweise weitere 286 Millionen Euro fällig, für die es keine Vorsorge gibt. Das Oberverwaltungsgericht ließ keine Revision zu.

Flughafenchef Mehdorn kritisierte das Urteil. Das Schutzniveau sei schon jetzt sehr hoch, teilte er mit. Die Forderung des Gerichts sei in weiten Teilen lärmphysikalisch nicht umsetzbar. „Es hat zur Folge, dass für viele Anwohner gar keine Schutzmaßnahmen realisiert werden können, sondern sie mit Entschädigungen vorlieb nehmen müssen“, sagte Mehdorn.

Dieses Verfahren greift, wenn die Kosten für den Schallschutzanspruch 30 Prozent des Verkehrswertes eines Hauses übersteigen. Der Flughafen erwartet, dass dies auf die Mehrzahl der Häuser zutrifft. Ihren Besitzern überweist der Flughafen eine Entschädigung, über die diese frei verfügen können.

Der Bürgermeister der am stärksten vom Flughafen betroffenen Gemeinde, Ortwin Baier aus Blankenfelde-Mahlow, sprach von einem guten Tag für die Region. „Was mich ärgert ist, dass wir das vor Gericht erstreiten mussten.“ Nun müsse das neue Schutzniveau schnell umgesetzt werden. Rückenwind verspüre er auch bei seiner Forderung nach einem strikten Flugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr.

Bis zum vergangenen Herbst hatten sich die Kosten für den neuen Hauptstadtflughafen im Laufe der Bauzeit auf 4,3 Milliarden Euro mehr als verdoppelt. Dass sie weiter steigen, wird erwartet, seit auch der für 2013 geplante Eröffnungstermin wegen der Probleme auf der Baustelle platzte.

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