
„Ein Aufsichtsrat darf nur im Interesse des Unternehmens handeln – intern wie extern“, sagte Christian Strenger, Mitglied der Corporate-Governance-Kodex-Kommission der Bundesregierung, der WirtschaftsWoche. Die Kommission setzt Regeln für gute Unternehmensführung.
Beim Thema Nachtflugverbot vertrete ein Ministerpräsident Platzeck möglicherweise andere Interessen als der Aufsichtsratsvorsitzende, so Strenger. So dürfe Platzeck nicht für eine Ausweitung des Nachtflugverbots stimmen, wenn dies den wirtschaftlichen Interessen des Airports schadete. Das ginge nur, wenn das Gemeinwohl eindeutig dagegen spräche, sagt Strenger.