Dies sind nur die Ausgaben, die sich für die Information der Finanzämter ergeben. Außerdem erwartet der Rat, dass die Unternehmen weitere rund 28 Millionen Euro für Wertgutachten ausgeben müssen, um in den Genuss der im Gesetz vorgesehenen Verschonungsregeln zu kommen.
Die Ursache für den stark steigenden Aufwand ist die notwendige Neubewertung von Unternehmen und Unternehmensteilen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie Immobilien.
Allein bei der Firmenbewertung versechsfachen sich die Kosten. Die Gutachten, mit denen die Unternehmen einen vielleicht günstigeren Wert nachweisen könnten, schlagen mit 20 000 Euro pro Fall zu Buche. Insgesamt rechnet der Rat mit jährlich 8000 Fällen des Betriebsübergangs. Weitere 12 Millionen Euro müssen Immobilienbesitzer für Wertgutachten ausgeben.
Den Bürokratieaufwand für die Bürger konnte der Rat selbst nicht ermitteln
In seiner Expertise kommt der Normenkontrollrat zu erheblich höheren Werten als die Bundesregierung, die bei der Vorlage neuer Gesetze die erwarteten Kosten angeben muss. Das federführende Bundesfinanzministerium hatte die zusätzlichen Kosten nur auf rund fünf Millionen Euro geschätzt und die Ausgaben für Gutachten gar nicht berücksichtigt.
Den Bürokratieaufwand für die Bürger konnte der Rat selbst nicht ermitteln. Er bittet aber die Bundesregierung, die Auswirkungen des neuen Rechts „noch vor Ende der sonst üblichen 2-Jahres-Frist durch das Statistische Bundesamt vornehmen zu lassen."