Neues Gesetz Kampf dem Krankenhauskeim

Bis zu 15.000 Menschen sterben jährlich an einer Infektion mit Krankenhauskeimen. Mehr Hygiene könnte viele von ihnen retten. Nun hat der Bundestag ein Gesetz zur Eindämmung der gefährlichen Infektionen verabschiedet.

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Mehr Hygiene soll in Krankenhäusern vor gefährlichen Keimen schützen. Quelle: handelsblatt.com

Die Zahl gefährlicher Krankenhausinfektionen soll eingedämmt werden. Der Bundestag gab am späten Donnerstagabend grünes Licht für ein Gesetz der schwarz-gelben Koalition, mit dem insbesondere die Ausbreitung resistenter Keime verringert werden soll, gegen die kein Antibiotikum hilft. Vorgesehen sind bundesweit einheitliche Regeln für die Sauberkeit in Krankenhäusern und den sachgerechten Einsatz von Antibiotika. Das Gesetz soll im Juli in Kraft treten.

Die Bundesländer werden mit dem Gesetz verpflichtet, auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes Hygieneverordnungen für Kliniken sowie andere medizinische Einrichtungen zu erlassen. Verstöße sollen mit Bußgeldern belegt werden. Bislang gibt es solche Verordnungen erst in sieben Bundesländern.

Darüber hinaus müssen Krankenhäuser in Zukunft Qualitätsberichte veröffentlichen, in denen die jeweiligen Hygieneergebnisse aufgeführt werden. Den Patienten soll so beim Vergleich von Kliniken geholfen werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Kassen stellt Indikatoren auf, um die Hygienequalität zu messen.

Eine Kommission des Robert-Koch-Instituts (RKI) soll Empfehlungen für Ärzte zum Umgang mit resistenten Erregern und zu einer effizienteren Antibiotika-Therapie erarbeiten. Ärzte und Leiter von Krankenhäusern werden verpflichtet, zur Vorbeugung von Infektionen alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen - gemäß den Empfehlungen einer RKI-Expertenrunde.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums erkranken in Deutschland pro Jahr zwischen 400.000 und 600.000 Menschen an Infektionen mit Krankenhauskeimen. Bis zu 15.000 Menschen sterben jedes Jahr daran. Experten zufolge könnten 20 bis 30 Prozent der Ansteckungen durch bessere Hygiene vermieden werden.

Enthalten sind in dem Gesetz auch lange geplante Regelungen zur Verschärfung des sogenannten Pflege-TÜVs. Die monatelangen Verhandlungen über eine neue Benotung der Heime zwischen Pflegekassen, Sozialhilfeträgern, kommunalen Spitzenverbänden und Pflegeanbietern waren im Herbst am Widerstand zweier beteiligter kleinerer Verbände gescheitert. Mit dem neuen Gesetz soll nun eine Schiedsstelle installiert werden, um trotz der vorgeschriebenen Einstimmigkeit noch in diesem Jahr zu einer Lösung zu kommen. Durch den neuen Pflege-TÜV soll es leichter möglich werden, die Qualität von Heimen zu vergleichen.

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