Neues Papier Umweltbundesamt fordert Tempo 30 in Städten

Tempo 30 auf allen Straßen in deutschen Städten? Geht es nach dem Umweltbundesamt, sollte die Geschwindigkeit alsbald begrenzt werden. Die Grünen gehen einen anderen Weg. Kritik kommt vom ADAC.

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Das Bundesverkehrsministerium hält von einer generellen Tempo-30-Regelung wenig. Die Grünen schlagen hingegen vor, dass die Kommunen „eigenständig und unbürokratisch“ innerorts darüber entscheiden sollen. Quelle: dpa

Berlin Tempo 30 in der Stadt - und zwar auf allen Straßen: Das fordert das Umweltbundesamt. „Tempo 30 sollte auf allen Straßen in der Stadt gelten“, sagte Präsidentin Maria Krautzberger der Deutschen Presse-Agentur am Freitag. „Tempo 30 bringt bessere Luft, flüssigeren Verkehr und weniger Unfälle – und man ist in der Regel genauso schnell unterwegs.“ Zwar könnten auf bestimmten Straßen auch höhere Geschwindigkeiten erlaubt werden, aber 30 Stundenkilometer solle die Regel sein.

In einem Papier mit dem Titel „Stadt für Morgen“ nennt das Umweltbundesamt (UBA) die Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit bei den kurzfristigen Zielen bis 2020. Dafür müsse die Straßenverkehrsordnung geändert werden. Dort heißt es bisher, die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrage innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 Kilometer pro Stunde.

Im Bundesverkehrsministerium hält man wenig von einer generellen Tempo 30-Regelung. Dies sei nicht geplant, teilte das Bundesverkehrsministerium dazu mit. Sie schränke die Entscheidungsfreiheit der Kommunen ein und bremse den Verkehrsfluss auf den Hauptverkehrsstraßen unverhältnismäßig, auf denen zwei Drittel des Verkehrs innerorts abgewickelt werde. Die geltende Regelung sei ausreichend und ermögliche den Behörden, in Wohngebieten Tempo-30-Zonen anzuordnen und zum Beispiel vor Schulen und Kitas auch auf Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 vorzuschreiben. Dafür war im Vergangenen Dezember die Straßenverkehrsordnung geändert worden.

Neben fachlichen Untersuchungen brauche es auch eine „breite gesellschaftliche Diskussion“, heißt es in einem weiteren UBA-Papier. In den 70er und 80er Jahren sei „sehr kontrovers“ über Tempo-30-Zonen in Wohngebieten debattiert worden. Inzwischen seien diese Zonen gesellschaftlicher Konsens.

Die erste Tempo-30-Zone in Deutschland war ein Modellversuch im November 1983 in der niedersächsischen Hansestadt Buxtehude. Viele weitere Städte folgten. Eine bundesweite Statistik zur Zahl der Zonen gibt es laut Verkehrsministerium nicht.

„Tempo 30 ist in Wohngebieten heute fast üblich“, sagte ein Sprecher des ADAC. „Aber wir haben immer ein Problem damit auf Hauptverkehrsstraßen.“ Er verwies auf eine Untersuchung im Auftrag des Automobilclubs vom vergangenen Herbst, der zufolge Autos bei Tempo 30 nicht weniger CO2 und Stickoxide ausstoßen als bei Tempo 50. Der ADAC argumentiert, dass Autofahrer vor allem zu verkehrsarmen Zeiten wie am Wochenende oder nachts ausgebremst würden. Zudem könne der Verkehr in Wohngebieten dann zunehmen, da die Route über Hauptstraßen nicht schneller sei.

Die Grünen wollen Kommunen die Möglichkeit geben, „eigenständig und unbürokratisch“ über Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen innerorts zu entscheiden – nicht nur, wenn dort etwa eine Grundschule oder ein Altenheim stünden, die es die Regelung vom Dezember vorsehe. „Ab Tempo 30 steigt die Unfallschwere dramatisch an“, heißt es zur Begründung in einem Antrag der Bundestagsfraktion von Ende März.

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