Neufassung Bayern verabschiedet umstrittenes Polizeigesetz – Die wichtigsten Fragen und Antworten

Unter Protesten und gegen die Stimmen der Oppositionsparteien beschließt die CSU ein neues Polizeiaufgabengesetz. Verfassungsrichter haben wohl das letzte Wort.

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Kritiker beklagen, dass der Freistaat mit der Neuregelung das schärfste Polizeirecht der deutschen Nachkriegsgeschichte habe. Quelle: dpa

München Das neue Polizeiaufgabengesetz in Bayern lässt die Wogen kräftig hochschlagen. Doch die CSU blieb hart. Bei der Verabschiedung am späten Dienstagabend stimmten alle drei Oppositionsfraktionen im Landtag gegen das neue Gesetz.

Laute Proteste gab es außerhalb des Parlaments, insbesondere bei einer Demonstration am vergangenen Donnerstag mit Zehntausenden Menschen. Am Ende dürfte das Gesetz verfassungsgerichtlich überprüft werden. Fragen und Antworten dazu.

Weshalb ist ein neues Polizeiaufgabengesetz notwendig?

Eine Neufassung ist nötig, weil das bestehende Gesetz an europäische Datenschutzvorgaben und an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Bundeskriminalamtsgesetz angepasst werden muss. Das passiert derzeit auch in anderen Bundesländern.

Bayerns Staatsregierung allerdings nutzt die ohnehin nötige Neuregelung gleichzeitig, um die Kompetenzen der Polizei teils deutlich zu erweitern. Ein Hauptargument: Man müsse mit Verbrechern mithalten, auch technisch.

Warum wird das Gesetz so massiv kritisiert – und was genau?

Kritiker beklagen, dass der Freistaat mit der Neuregelung das schärfste Polizeirecht der deutschen Nachkriegsgeschichte habe. Ein zentraler, grundsätzlicher Kritikpunkt ist die Absenkung der Eingriffsschwelle für die Polizei: Die Beamten haben sehr viel mehr Befugnisse und können diese bereits bei einer „drohenden“ Gefahr anwenden, nicht erst bei einer „konkreten“.

Der Begriff der „drohenden Gefahr“ ist zwar nicht neu, er steht so schon seit einem Jahr im Gesetz – wobei Kritiker darauf verweisen, dass der Begriff eigentlich im Zuge der Terrorbekämpfung eingeführt worden sei. Er wird nun aber eben bei deutlich mehr Polizeibefugnissen als bisher Anwendung finden. Ein weiterer Kritikpunkt: Der Begriff sei viel zu unbestimmt.

Sogar Juristen sind sich uneins: Der Richter am Landgericht München I, Markus Löffelmann, beklagte in einer Anhörung im Landtag einen Paradigmenwechsel im bayerischen Polizeirecht.

Ihm zufolge erhalte jeder bayerische Polizist mehr Befugnisse bei der Gefahrenabwehr als das Bundeskriminalamt im Kampf gegen den Terror. Dagegen argumentierte der Rechtsprofessor Markus Möstl, die Polizei müsse mit neuen Herausforderungen für die innere Sicherheit Schritt halten.

Welche neuen Befugnisse bekommt die Polizei – und was sagen Kritiker dazu?

Umstritten ist beispielsweise die Auswertung von DNA-Spuren schon zu Fahndungszwecken. Das Innenministerium argumentiert, mit einer DNA-Untersuchung von Geschlecht, Augen-, Haut- und Haarfarbe, Alter und Herkunft könne „der Kreis der potenziellen Gefährder eingegrenzt werden“.

Kritiker, darunter im Übrigen auch der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri, stören sich daran, dass die Polizei das genetische Programm eines Menschen auswerte, also zu Zwecken der Gefahrenabwehr in die Gene „hineinschauen“ dürfe.

Umstritten ist auch die Ausweitung des Einsatzes von Körperkameras („Bodycams“) durch Beamte, auch in Wohnungen und ohne dass dies anschließend durch einen Richter bestätigt werden müsste. Ebenso umstritten sind eine Vielzahl „technischer“ Befugnisse, die die Polizei bekommen soll, etwa der Zugriff auf Cloud-Speicher.

Petri erklärte, die neuen zahlreichen Datenverarbeitungsbefugnisse halte er „unter Freiheitsaspekten für problematisch“.

Falsch hingegen ist, dass künftig jeder Streifenpolizist Handgranaten und Sprengstoff einsetzen darf, wie manche Kritiker gegen das Gesetz ins Feld geführt hatten. Das dürfen nur Spezialeinsatzkommandos.

Hat die CSU auf die Kritik der vergangenen Monate reagiert?

Ein bisschen. Einige Punkte wurden abgeschwächt oder entfallen. Beispielsweise wird auf die automatisierte Gesichtserkennung bei Videoüberwachungsmaßnahmen verzichtet. Doch der zentrale Kritikpunkt, nämlich an der Ausweitung der polizeilichen Eingriffsmöglichkeiten schon bei einer „drohenden Gefahr“, bleibt.

Ministerpräsident Markus Söder hat lediglich eine breite Informationsoffensive im Rahmen der neuen Regelungen angekündigt. Und: Eine Kommission soll die Umsetzung des Gesetzes kritisch begleiten und überprüfen. Die Opposition kritisiert das freilich als völlig untaugliche Beruhigungspillen.

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