Neuregelung Kabinett soll am 30. April Grundsteuer-Reform beschließen

Bundesfinanzminister Olaf Scholz will bei Grundsteuer-Reform unterm Strich keine Mehrbelastung. Quelle: dpa

Noch in diesem Jahr muss die Bundesregierung eine Grundsteuer-Reform auf den Weg bringen. Finanzminister Scholz legt nun einen Vorschlag auf den Tisch, der Ende April im Kabinett beraten und verabschiedet werden soll.

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Die Pläne zur Reform der Grundsteuer sollen nach dem Willen von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) am 30. April das Kabinett passieren. „Dieser Termin ist erforderlich, um die vom Bundesverfassungsgericht bis zum 31. Dezember 2019 gesetzte Frist für die Neuregelung einzuhalten“, heißt es in einem Anschreiben an die anderen Ministerien, das ebenso wie der Gesetzentwurf der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Scholz gab seine Vorschläge am Dienstag in die so genannte Ressortabstimmung. Das heißt, die übrigen Ministerien können nun Stellung beziehen und werden gebeten, dies bis zum 23. April zu tun.

Bei der Reform der Grundsteuer sollen Mieter und Hausbesitzer von Mehrbelastungen unterm Strich verschont bleiben. „Es ist ein Gesetz, das dazu beiträgt, dass die Steuer für alle Steuerpflichtigen in Deutschland zusammen nicht steigt“, sagt Scholz. Die Grundsteuer solle künftig leicht zu berechnen und „bürgerfreundlich“ sein. Die Zahl der Angaben, welche Steuerpflichtige machen sollen, soll deutlich sinken. Die Unionsfraktion im Bundestag droht allerdings mit einer Blockade gegen die Pläne von Scholz. Sie will Öffnungsklauseln, die den Ländern eigene Regelungen erlauben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt. Die Grundstücke sollen nun zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre. Dabei sollen vor allem der Wert des Bodes und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Erstmals soll die neu berechnete Grundsteuer 2025 fällig werden.

Unionsfraktionsvize Andreas Jung (CDU) sagte, die Fraktion könne der Reform ohne Länder-Öffnungsklausel nicht zustimmen. Der Vorschlag von Scholz sei nicht abgestimmt und damit kein Entwurf der Koalition“. Zwischen Kiel und Konstanz gebe es viele Unterschiede, auch zwischen Stadtstaaten und Flächenländern. „Wir wollen deshalb föderale Vielfalt und passgenaue Lösungen ermöglichen“, verlangte Jung.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder lehnte den Entwurf umgehend als unfair ab. „Das wird so nicht Gesetz werden“, sagte der CSU-Vorsitzende der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwoch). „Die Öffnungsklausel fehlt immer noch. Damit ist der Zug aufs falsche Gleis gesetzt.“ Auch Innenminister Horst Seehofer (CSU) betonte: „Für mich ist wichtig, dass wir in dem Gesetz, das der Bund macht, eine Öffnungsklausel für die Länder machen.“ Sollte ein Land mit der Lösung auf Bundesebene nicht zufrieden sein, stehe es ihm dann frei, dies eigenständig zu regeln.

Scholz äußerte sich am Dienstag zunächst nicht zum Zwist um die Öffnungsklausel. Er erklärte, die Neuregelung werde insgesamt nicht zu höheren Steuerbelastungen für die Bürger führen. Laut Ministerium liegt das jährliche Aufkommen durch die Grundsteuer bei rund 14,8 Milliarden Euro. Das Finanzministerium hofft auf einen Kabinettsbeschluss noch im April.

Damit die erste Neubewertung der Grundsteuer nach Jahrzehnten nicht zu massiven Anstiegen bei der Steuer führt, werden die ermittelten Werte dann wieder deutlich verringert, wobei die Relation zwischen höher und niedriger eingestuften Objekten aber erhalten bleibt. Scholz bezeichnete diese Regelung als „sehr bürgerfreundlich, nett“. Wie hoch die Steuer am Ende genau ausfällt, bestimmen die Kommunen mit dem so genannten Hebesatz. Ob die Gesamtbelastung für die Bürger die bisherigen rund 14,8 Milliarden Euro pro Jahr tatsächlich nicht übersteigt, liegt also in ihrer Hand.

Scholz gab sich zuversichtlich, dass die Kommunen auf mögliche Mehreinnahmen durch die Reform verzichten. „Man kann mal davon ausgehen, in Berlin, in Hamburg, in München, in Düsseldorf, in Frankfurt, in Stuttgart, in Leipzig, in vielen, vielen anderen Orten, die sehr attraktiv sind, und wo die Grundstückswerte massiv gesteigert worden sind, werden die Bürgermeister und die Stadträte die Hebesätze dramatisch absenken“, sagte er. „Ich gehe mal davon aus, dass das flächendeckend in ganz Deutschland der Fall sein wird.“

Die Kommunen sollen mit der geplanten Grundsteuerreform auch ein Druckmittel für den Wohnungsbau in die Hand bekommen. Die so genannte Grundsteuer C für bislang unbebaute Flächen solle wieder eingeführt werden, kündigte Scholz an. Damit könnten ungenutzte Flächen höher besteuert werden.

Bei bestimmten unbebauten Grundstücken sollen die Kommunen den Scholz-Plänen zufolge den Hebesatz höher ansetzen können, „um so ein bisschen Druck auf die Grundstückseigentümer zu machen, dass sie ihr Grundstück mal nutzen“, wie der Minister erklärte. Die Einführung hatten CDU, CSU und SPD auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Eine Grundsteuer C gab es schon einmal, sie wurde in den 1960er Jahren abgeschafft.

Einem Medienbericht zufolge geht Scholz davon aus, dass die Reform der Grundsteuer beim Staat zu zusätzlichen Personalkosten von mehr als 500 Millionen Euro führen wird. Die nötige Neubewertung von 36 Millionen Grundstücken und Gebäuden führe bei den Finanzämtern zu Personalkosten in Höhe von rund 462 Millionen Euro, berichtete das „Handelsblatt“ unter Berufung auf den Gesetzentwurf. Hinzu kämen demnach weitere Personalkosten von 76 Millionen Euro für Postverteilung und eine IT-Stelle. Bereits im laufenden Jahr seien bei den Finanzämtern laut dem Gesetzentwurf 222 Arbeitskräfte zusätzlich nötig. Höhepunkt sei das Jahr 2023, in dem Scholz mit 3045 zusätzlichen Arbeitskräften rechne.

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