Nicht zu klein Keine Mindestgröße für Polizei-Bewerber

Eine 161,5 Zentimeter große Frau darf nicht von der Bewerbung für die Polizei ausgeschlossen werden, weil sie zu klein ist. Die Richter kritisierten zudem die Festsetzung von Mindestkörpergrößen für den Polizeidienst.

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Johanna Fee Dillmann im Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Die 22-jährige Bewerberin für den Polizeidienst klagte erfolgreich gegen die vorgeschriebene Mindestgröße für Polizistinnen. Quelle: dpa

Düsseldorf Eine 161,5 Zentimeter große Frau darf nicht von der Bewerbung für die Polizei ausgeschlossen werden, weil sie zu klein ist. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag entschieden. Die Richter kritisierten am Dienstag die per Erlass erfolgte Festsetzung von Mindestkörpergrößen für Männer und Frauen für den Polizeidienst.

Demnach müssen männliche Bewerber mindestens 1,68 Meter groß sein, Frauen 1,63 Meter. Dadurch seien etwa Männer, die nur 1,67 Meter groß, aber ansonsten geeignet sind, vom Verfahren ausgeschlossen. „Wir brauchen ein Gesetz, weil Grundrechte im Spiel sind“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller in einer kurzen Begründung.

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