NRW gegen österreichische Firma Holz-Streit um 120 Millionen Euro geht in die nächste Runde

Quelle: dpa

Das Land NRW hatte vor Gericht durchgesetzt, dass es für einen nicht eingehaltenen Holzliefervertrag an das österreichische Unternehmen Klausner keinen Schadenersatz zahlen muss. Jetzt hat die Firma Berufung gegen das Urteil eingelegt.

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Der Holzstreit zwischen Nordrhein-Westfalen und dem österreichischen Holzunternehmen Klausner geht in die nächste Runde. Klausner hat Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Münster vom vergangenen Juni eingelegt, wonach das Bundesland dem Unternehmen keinen Schadenersatz für einen nicht eingehaltenen Holzliefervertrag aus dem Jahr 2007 zahlen muss. Das bestätigten sowohl das nordrhein-westfälische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur – und Verbraucherschutz als auch das Unternehmen Klausner der „WirtschaftsWoche“. Klausner fordert rund 120 Millionen Euro Schadenersatz.
Im Jahr 2007 hatte der Orkan Kyrill viele Wälder in Nordrhein-Westfalen verwüstet, der Holzpreis sank rapide. Die damalige Landesregierung wollte umgeworfene Bäume schnell vermarkten, um Forstwirte vor dem Ruin zu bewahren – und handelte mit Klausner einen langfristigen Liefervertrag aus. Doch später stellte sich heraus, dass die vereinbarte staatliche Holzmenge gar nicht existent war, auch die Holzpreise hatten sich erholt.
Das Land wollte aus dem Vertrag aussteigen. Dass die Verträge jedoch wirksam seien, bestätigten sowohl das Landgericht Münster also auch das Oberlandesgericht Hamm. Als Klausner danach im Jahr 2012 auf Schadenersatz klagte, wechselte das Bundesland die Strategie – und brachte vor, dass die Klausner-Verträge gegen EU-Recht verstießen, da sie eine rechtswidrige staatliche Beihilfe seien. Deshalb seien die Verträge nichtig. Dem schloss sich das Landgericht Münster im Juni an. Gegen diese Entscheidung legte die Firma Rechtsmittel ein – somit muss in nächster Instanz das Oberlandesgericht Hamm über den Fall entscheiden.

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