NRW, Saarland, Bayern In diesen Bundesländern gibt es schon Erleichterungen für Geimpfte

Laut einem Eckpunktepapier der Regierung könnten vollständig Geimpfte und Genesene etwa beim Zugang zu Geschäften und Dienstleistungen wie Friseuren dieselben Ausnahmen bekommen Quelle: imago images

Die Bundesregierung will kommende Woche einen Vorschlag für Erleichterungen für Geimpfte machen. Darauf wollen einige Bundesländer offenbar nicht warten. Sie preschen mit eigenen Verordnungen vor. Ein Überblick.

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Ein Länderchef positioniert sich bislang nur noch offensiv gegen Alleingänge bei der Rücknahme der Corona-Einschränkungen für Geimpfte und Genesene: Der Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hatte nach dem Impfgipfel von Bund und Ländern vor schnellen, unvorsichtigen Schritten gewarnt. Man wolle den Verordnungsentwurf des Bundes abwarten – und im Gegensatz zu NRWs Ministerpräsidenten Armin Laschet änderte er bislang seine Meinung auch nicht. Er will bislang weiterhin abwarten, was der Bund entscheidet.

Wie Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Montag ankündigte, arbeitet die Bundesregierung daran, so schnell wie möglich eine Verordnung vorzulegen, sagte der Regierungssprecher. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte in der ARD: „Ich werde unverzüglich, schnellstmöglich jetzt eine Verordnung vorlegen, die genau das vorsieht, dass Grundrechte nicht mehr eingeschränkt werden, wenn keine Gefahr mehr ausgeht.“ Spahn kündigte an, die Bundesregierung plane bisher, dass das Kabinett die Pläne nächste Woche auf den Weg bringt und nach dem Bundestag der Bundesrat am 28. Mai abschließend entscheidet.

Laut einem Eckpunktepapier der Regierung könnten vollständig Geimpfte und Genesene etwa beim Zugang zu Geschäften und Dienstleistungen wie Friseuren dieselben Ausnahmen bekommen, die für aktuell negativ Getestete gelten. Bei der Einreise aus dem Ausland könnte in den meisten Fällen die Quarantäne wegfallen. Als Genesene sollen demnach Menschen gelten, „die ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen können“. Dies gelte bis zu sechs Monate nach der Feststellung der Genesung, da so lange von einem ausreichenden Immunschutz ausgegangen werden könne.



Mehrere Bundesländer haben aber teils schon seit Wochen Regelungen für Geimpfte oder planen dies aktuell. Ein Überblick:

In Nordrhein-Westfalen gelten von Montag an erste Erleichterungen für vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Menschen. Wer geimpft oder bereits mit dem Virus infiziert gewesen sei, müsse dann etwa im Einzelhandel keinen negativen Schnelltest mehr vorweisen, teilte die Landesregierung am Samstag mit. Auch die Quarantäne für Reisende, die aus Corona-Risikogebieten in das Bundesland kommen, kann demnach für Geimpfte und bereits Infizierte entfallen.

Vorteile haben Geimpfte und Genesene etwa im Einzelhandel, bei Besuchen in Zoos und Botanischen Gärten oder beim Friseurbesuch. Dort bekommen Kunden im Moment eigentlich nur Zutritt, wenn sie einen höchsten 24 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen können.

Diese Testpflicht entfällt nun ab Montag für diejenigen, die seit 14 Tagen einen vollständigen Impfschutz haben oder durch einen mindestens 28 Tage alten positiven PCR-Test nachweisen können, dass sie bereits eine Corona-Infektion überstanden haben. Auch die Testpflicht in Schulen entfällt für diese Personengruppe – allerdings werden Schüler bislang kaum geimpft.

Weitergehende Erleichterungen für Geimpfte müssten nun aber „im Geleit mit dem Bund und den anderen Ländern“ erfolgen, betonte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU).

Ab Juni soll die Impfpriorisierung aufgehoben werden. Bislang versuchen einige Impfwillige vor Gericht ihr Glück, um in der Warteschlange vorrücken zu dürfen – teils mit Erfolg.
von Martin Gerth

Das Saarland hat am Freitag in einer außerordentlichen Ministerratssitzung Erleichterungen für vollständig geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Menschen beschlossen. Diese würden künftig getesteten Menschen gleichgestellt, teilte die Staatskanzlei am Abend mit. Für sie entfalle ab Montag die Testpflicht zum Beispiel für einen Friseurbesuch oder einen Einkauf in bestimmten Geschäften. Zudem entfalle eine Quarantänepflicht nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet, wenn es sich nicht um ein Gebiet mit einer Virusvariante handelt.

„Wir nehmen in einem ersten Schritt bestimmte Einschränkungen für Geimpfte und Genesene zurück“, sagte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU). Menschen, von denen nachweislich kein hohes Ansteckungsrisiko mehr ausgehe, werde so durch den Wegfall der Testpflicht der Alltag erleichtert. Die Erleichterungen für Geimpfte beginnen 14 Tage nach der zweiten Impfung. Als genesen gilt, wer eine Infektion durchgemacht hat, wenn die zugrundeliegende PCR-Testung mindestens 28 Tage und nicht länger als sechs Monate zurückliegt

Hessen stellt vollständig gegen Corona Geimpfte rechtlich mit negativ getesteten Menschen gleich. Entsprechend hat das Land in der vergangenen Woche seine Verordnungen angepasst. Die Regelung soll nun für alle Bereiche gelten, in denen bislang Tests erforderlich waren und 14 Tage nach der vollständigen Impfung greifen. Beispielsweise beim Friseurbesuch oder beim Einkaufen brauche es dann keinen Test mehr.

Auch in Bayern sind Geimpfte bereits negativ Getesteten gleichgestellt.

Rheinland-Pfalz hat seine Verordnungen ebenfalls entsprechend angepasst. Für vollständig Geimpfte gelten schon seit Wochen - zunächst bis zum 10. Mai - Ausnahmen von Test- und Quarantänepflicht nach der Einreise aus einem Risikogebiet.

In Mecklenburg-Vorpommern fällt die Testpflicht für komplett gegen Corona geimpfte Menschen von Samstag an weg. Die Corona-Landesverordnung sei entsprechend geändert worden, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Donnerstag nach einer Sondersitzung des Kabinetts sagte.

Ähnliches gilt auch in Niedersachsen. In der Corona-Verordnung sei dies bereits seit dem 19. April geregelt, teilte die Staatskanzlei mit.

Geimpfte und getestete Menschen sind auch in Sachsen-Anhalt nach der aktuell gültigen Verordnung von der Testpflicht auf Covid-19 befreit.

In Brandenburg sind vollständig Geimpfte laut neuer Quarantäne-Verordnung außerdem bei Einreisen aus Hochinzidenzgebieten jetzt von der Quarantänepflicht befreit, wenn sie weiterhin einen negativen Test vorlegen.

Das gilt auch in Baden-Württemberg. Außerdem müssen sie sich hier, sofern sie symptomfrei sind, beim nachweislichen Kontakt mit Infizierten nicht mehr in Quarantäne begeben.

Menschen in Berlin brauchen vor dem Einkaufen oder dem Friseurbesuch jetzt außerdem keinen Corona-Test mehr, wenn sie in den vergangenen sechs Monaten schon einmal infiziert waren und und ihre Erkrankung 28 Tage zurück liegt.

In Thüringen soll eine geänderte Verordnung mit Erleichterungen für Geimpfte laut Staatskanzlei am 5. Mai in Kraft treten.

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In Schleswig-Holstein soll dies am 10. Mai geschehen. Das Land hat bereits für Pflegeeinrichtungen Einschränkungen von Besuchen abgebaut und in den Heimen wieder mehr Gruppenaktivitäten ermöglicht.

In Bremen wird sich der Senat in der kommenden Woche damit befassen, eine tatsächliche Gleichstellung vollständig geimpfter Personen mit negativ getesteten Personen zu gewährleisten. Erste Anpassungen gibt es aber auch hier schon.

Mehr zum Thema: Ab Juni soll die Impfpriorisierung aufgehoben werden. Bislang versuchen einige Impfwillige vor Gericht ihr Glück, um in der Warteschlange vorrücken zu dürfen – teils mit Erfolg.

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