
Union und SPD haben sich auf die Inhalte einer umfassenden Geheimdienstreform geeinigt. Das bestätigten die zuständigen Fachpolitiker der Koalition, Clemens Binninger (CDU) und Burkhard Lischka (SPD), dem rbb Inforadio. Demnach sollen dem Bundesnachrichtendienst (BND) politische Spionage in EU-Ländern und -Institutionen sowie Wirtschaftsspionage verboten werden. Dazu wird das BND-Gesetz geändert.
Zweite Säule der Reform ist den Angaben zufolge eine bessere parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste. Dazu bekommt der Bundestag einen Ständigen Bevollmächtigten, eine Art Geheimdienst-Beauftragten.
Der neue Skandal um BND und NSA
Der BND soll dem US-Geheimdienst NSA jahrelang geholfen haben, Ziele auch in Europa auszuforschen. Es geht dabei um große Datenmengen, die der BND an seiner Abhörstation in Bad Aibling abgreift und die die NSA nach europäischen Unternehmen und Politikern durchforstet haben soll. In Bad Aibling belauscht der BND internationale Satellitenkommunikation, angeblich vor allem aus Krisenregionen wie Afghanistan oder Somalia. Es ist aber nicht ganz klar, was dort tatsächlich alles abgefischt wird.
BND und NSA vereinbarten vor Jahren, dass die Amerikaner nach bestimmten Suchmerkmalen (Selektoren) Zugriff auf diese Daten bekommen - zur Terrorbekämpfung und unter Einhaltung deutscher Interessen. Die Amerikaner hielten sich aber wohl nicht an diese Vereinbarung, sondern nutzten die Daten keineswegs nur für den Kampf gegen den Terror, sondern möglicherweise auch zur Wirtschaftsspionage und für andere Zwecke, die deutschen und europäischen Interessen zuwiderlaufen.
Um aus den großen Datenmengen relevante Informationen herauszusuchen und die Kommunikation von Verdächtigen aufzuspüren, filtern sie diese nach bestimmten Suchmerkmalen - zum Beispiel E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen von Computern. Die NSA hat dem BND massenhaft solche Suchkriterien übermittelt, damit dieser die Daten aus Bad Aibling danach maschinell durchkämmt und anschließend an die USA weitergibt. Wie viele Selektoren die Amerikaner geliefert haben, ist unklar. Die Rede ist von mehreren Hunderttausend oder mehr als einer Million. Sie werden ständig überarbeitet und ergänzt.
Der BND prüft nach eigenen Angaben durchaus, was die NSA an Daten anfragt und welche Suchkriterien sie übermittelt. Und der Geheimdienst beteuert, dass er Selektoren, die deutschen Interessen widersprechen, aussortiert und keine Daten dazu liefert. Angesichts der riesigen Mengen an Daten und Selektoren sind die Prozesse aber computerbasiert. Der Grünen-Obmann im NSA-Ausschuss, Konstantin von Notz, geht deshalb davon aus, dass alles grundsätzlich automatisiert und ohne Prüfung der einzelnen Suchmerkmale abläuft. „Dieses System ist unkontrollierbar“, sagt er. „Und der BND wusste das auch.“
Der BND bemerkte schon 2005, dass die NSA in dem Wust an abgehörten Daten auch nach europäischen Zielen suchte - nach den Firmen EADS und Eurocopter und nach französischen Behörden. Nach den Enthüllungen der NSA-Affäre 2013 schaute sich der BND die Suchanfragen noch genauer an und stieß auf rund 2000 kritische Selektoren der NSA. Insgesamt hat der BND über die Jahre rund 40 000 solcher Suchkriterien der USA abgelehnt. Nach eigenen Angaben fischten die BND-Mitarbeiter diese heraus, gaben den Amerikanern dazu also keine Daten.
Doch die Linke-Obfrau im NSA-Ausschuss, Martina Renner, glaubt nicht an diese Version. „Wir gehen davon aus, dass ein Teil der Selektoren auch eingesetzt wurde.“ Wen genau die Amerikaner alles ausforschen wollten und bei welchen Stellen ihnen das in welchem Umfang gelang, ist noch unklar. Das Kanzleramt erfuhr angeblich erst vor ein paar Wochen von der ganzen Sache - nachdem der NSA-Untersuchungsausschuss nachhakte.
Anlass für die Reform sind Vorgänge, die wiederholt für erheblichen Wirbel sorgten und deren Aufklärung nur schleppend verläuft. Über Jahre soll der BND dem US-Geheimdienst NSA geholfen haben, europäische Unternehmen und Politiker auszuforschen. Nach Darstellung des Auslandsgeheimdienstes soll der Einsatz umstrittener Selektoren - Telefonnummern, E-Mail- und IP-Adressen - 2013 beendet worden sein.
Vor rund drei Wochen hatten BND-Präsident Gerhard Schindler und das Kanzleramt das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages darüber informiert, dass auch der BND Spionage unter Freunden betrieb. Nach Informationen des rbb Inforadios sollen Frankreichs Außenminister Laurent Fabius und selbst der deutsche Diplomat Hansjörg Haber abgehört worden sein. Auch der Internationale Strafgerichtshof, das UN-Kinderhilfswerk Unicef, die Weltgesundheitsorganisation WHO, das FBI sowie europäische und amerikanische Firmen hätten zu den brisanten Spionagezielen gehört, meldete der Sender am Mittwoch.
„Wichtig ist, dass wir den Satz der Kanzlerin „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“, endlich Realität werden lassen“, sagte Lischka. „Das erfordert eine klare gesetzliche Regelung, die wir jetzt schaffen werden.“
Binninger sagte: „Wir werden sicher europäische Regierungen und Institutionen schützen.“ Das Ausforschen entsprechender Telefone oder Computer wäre dann nur noch in begründeten Ausnahmefällen erlaubt. „Das heißt, dass eine entsprechende Telekommunikations-Überwachung nur möglich ist, wenn es einen Terrorismusverdacht gibt, wenn es um Organisierte Kriminalität geht oder wenn Rüstungsembargos umgangen werden sollen“, erläuterte Lischka.
Ein besonderer Schutz für US-Einrichtungen ist dem Bericht zufolge im BND-Gesetz nicht vorgesehen. Allerdings soll der BND zusätzlich verpflichtet werden, seine Spionageziele ausschließlich nach dem Auftragsprofil der Bundesregierung auszurichten - was das Ausspähen US-amerikanischer Einrichtungen faktisch ausschließen würde.
Jede Maßnahme der strategischen Fernmeldeaufklärung des Auslandsgeheimdienstes muss künftig vom BND-Präsidenten selbst angeordnet und vom Kanzleramt genehmigt werden. „Der Bundesnachrichtendienst hat offensichtlich in den vergangenen Monaten nicht gewusst, was der Bundesnachrichtendienst macht“, so Lischka.
Beide Gesetzentwürfe sollen nach Angaben von Binninger und Lischka im Januar in den Bundestag eingebracht und bis Sommer 2016 beschlossen werden. Die Reform soll dann zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.