NSU-Prozess Bundesanwalt fordert Verurteilung Zschäpes als Mittäterin

Die Bundesanwaltschaft hat zu Beginn ihres Plädoyers im NSU-Prozess die Verurteilung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe gefordert. Die Vorwürfe der Anklage gegen sie und ihre Mitangeklagten hätten sich in allen Punkten bestätigt.

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Die Angeklagte Beate Zschäpe sitzt im Gerichtssaal in München an ihrem Platz. Vor dem Oberlandesgericht wird der Prozess um die Morde und Terroranschläge des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) fortgesetzt. Quelle: dpa

München Die Bundesanwaltschaft fordert eine Verurteilung der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe als Mittäterin an allen Morden und Anschlägen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“. Bundesanwalt Herbert Diemer sagte zum Beginn der Plädoyers am Dienstag im Münchner NSU-Prozess, die Anklagevorwürfe gegen Zschäpe und die vier Mitangeklagten hätten sich in allen wesentlichen Punkten bestätigt. Sollte das Oberlandesgericht in seinem Urteil dieser Argumentation folgen, droht Zschäpe lebenslange Haft wegen Mordes.

Diemer bezeichnete Zschäpe als Mitgründerin und Mitglied einer terroristischen Vereinigung. Als Mittäterin habe sie gemeinsam mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Menschen türkischer oder griechischer Herkunft ermordet, einen tödlichen Anschlag auf Polizeibeamte sowie einen Bombenanschlag auf das Geschäft einer iranischen Familie in Köln verübt und ebenfalls in Köln eine Nagelbombe mit großer Sprengkraft zur Explosion gebracht. Darüber hinaus habe Zschäpe gemeinsam mit Mundlos und Böhnhardt schwere Raubüberfälle verübt und nach dem Tod der beiden die letzte gemeinsame Wohnung des NSU in Zwickau in Brand gesteckt.

Die Anklage argumentiert, Zschäpe sei entgegen ihrer eigenen Aussage gleichberechtigtes Mitglied des NSU und in die Logistik der Taten arbeitsteilig eingebunden gewesen. „Die Täter, Hoher Senat, waren Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe“, sagte Diemer.

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