NSU-Prozess Bundesanwaltschaft bekräftigt Vorwürfe gegen Zschäpe

Die Bundesanwaltschaft wirft Beate Zschäpe vor, eine zentrale Rolle bei der Tarnung des NSU-Trios gespielt zu haben. Die Hauptangeklagte sei gleichberechtigtes Mitglied gewesen und soll als Mittäterin verurteilt werden.

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Nach mehr als vier Jahren Prozessdauer hat die Bundesanwaltschaft mit ihrem Plädoyer begonnen, das rund 22 Stunden dauern soll. Quelle: dpa

München Die Bundesanwaltschaft hat auch am zweiten Tag ihres Plädoyers im NSU-Prozess schwere Vorwürfe gegen Beate Zschäpe erhoben. Die Hauptangeklagte spielte demnach bei der Tarnung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ eine zentrale Rolle. Zschäpe sei es stets darum gegangen, ihre beiden Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt „sorgfältigst abzusichern“, sagte Oberstaatsanwältin Anette Greger am Mittwoch vor dem Münchner Oberlandesgericht. Sogar untereinander hätten sich die drei mit ihren Tarnnamen angeredet.

Die Anklage sieht das NSU-Trio als eingeschworene Gemeinschaft: „Alle drei schweißte ein unbedingtes Vertrauen zusammen“, sagte Greger und sprach von einer „sehr engen, vertrauensvollen Bindung“. Nur wegen dieses engen Zusammenspiels hätten die Drei die Morde und Anschläge so lange unentdeckt begehen können. „Jedem kamen bestimmte Aufgaben im Sinne der gemeinsamen Sache zu.“ Damit bekräftigte Greger den Anklagevorwurf, Zschäpe sei gleichberechtigtes NSU-Mitglied gewesen.

Das enge Zusammenspiel der Drei leitete Greger beispielsweise davon ab, dass der „Hauptcomputer“ im Zimmer Zschäpes stand. Auch das „Haupthandy“ und ein Laptop seien in ihrem Besitz gewesen.

Die Bundesanwaltschaft hatte am Dienstag nach mehr als vier Jahren Prozessdauer mit ihrem Plädoyer begonnen, das rund 22 Stunden dauern soll, verteilt auf mehrere Tage. Schon zu Beginn hatte Bundesanwalt Herbert Diemer deutlich gemacht, dass die Anklage eine Verurteilung der 42-Jährigen als Mittäterin an allen Morden, Anschlägen und Überfällen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ anstrebt.

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