NSU-Prozess Nebenkläger empört über Bundesanwaltschaft

Die Vertreter der Nebenklage im NSU-Prozess kritisieren die Argumentation der Bundesanwaltschaft. Ihre These sei nicht haltbar, sagen sie. Die Behörde wolle nach Abschluss der Plädoyers Stellung zu den Vorwürfen beziehen.

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Nebenkläger äußerten sich empört über den von der Bundesanwaltschaft erhobenen Vorwurf, sie hätten ihren Mandanten zu viel „über die Aufdeckung von Hintermännern im Prozess“ versprochen. Quelle: dpa

München Mehrere Nebenklage-Anwälte im NSU-Prozess haben scharfe Kritik am Plädoyer der Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess geübt. Rechtsanwalt Alexander Hoffmann sagte, die Anklagebehörde halte gegen die Beweislage an der These fest, das NSU-Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sei eine „isolierte Gruppe“ gewesen.

Andere Nebenkläger äußerten sich empört über den von der Bundesanwaltschaft erhobenen Vorwurf, sie hätten ihren Mandanten - Opfern und Hinterbliebenen - zu viel „über die Aufdeckung von Hintermännern im Prozess“ versprochen.

Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft wollte die Vorwürfe nicht kommentieren. Er kündigte aber Stellungnahmen nach Abschluss des Plädoyers an. Der Schlussvortrag der Anklagebehörde soll am Montag fortgesetzt werden. Er wird voraussichtlich erst nach dem Ende der Gerichtsferien im September beendet.

Hauptangeklagte im NSU-Prozess ist Beate Zschäpe. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr volle Mittäterschaft an allen Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ vor, zu denen neun fremdenfeindlich motivierte Morde und die Ermordung der Heilbronner Polizistin Michèle Kiesewetter gehören.

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