NSU-Prozess Verteidiger greifen erneut zu Befangenheitsanträgen

Eigentlich befindet sich der NSU-Prozess nach mehr als vier Jahren auf der Zielgeraden. Doch nach dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft muss das Gericht schon wieder pausieren – wegen zwei Angeklagten.

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Der Anwalt des Angeklagten sorgt für weitere Verzögerungen im NSU-Prozess. Quelle: dpa

München Mehrere Verteidiger haben den NSU-Prozess mit einer Serie neuer Befangenheitsanträge wieder ins Stocken gebracht. Damit verzögert sich der Beginn der mit Spannung erwarteten Plädoyers der Nebenklage mindestens auf den 24. Oktober. Den Anwälten der Angeklagten Ralf Wohlleben und André E. gelang es am Mittwoch aber nicht, das Verfahren wegen auslaufender Fristen in Gefahr zu bringen.

Juristischer Streit rund um die Eröffnung eines Haftbefehls gegen den mutmaßlichen Terrorhelfer E. vor drei Wochen hatte bereits fünf Befangenheitsanträge und eine dreiwöchige Prozesspause zur Folge. Damit geriet das Münchner Oberlandesgericht aber unter Druck: Hätte der Senat den Prozess in dieser Woche nicht fortsetzen können, wäre die gesetzlich maximal mögliche Unterbrechungsfrist überschritten gewesen. Dies hätte das Mammutverfahren ernsthaft gefährdet.

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl setzte das Verfahren – ungeachtet von Protesten der Verteidiger – nun aber fort, obwohl gegen ihn noch Befangenheitsanträge anhängig sind. Er verwies zur Begründung auf entsprechende Möglichkeiten der Strafprozessordnung.

Wohlleben und E. stellten am Mittwoch nunmehr fünf weitere Befangenheitsanträge und kündigten für Donnerstag sogar noch zwei weitere an, über die dann zunächst entschieden werden muss – genauso wie über drei, die noch offen sind. Götzl setzte daher wieder mehrere Prozesstage ab – fortgesetzt wird das Verfahren in drei Wochen.

Die Bundesanwaltschaft hatte für Wohlleben und E. jeweils zwölf Jahre Haft gefordert. Hauptangeklagte im NSU-Prozess ist die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe. Sie ist als Mittäterin an allen Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ angeklagt, darunter zehn vorwiegend rassistisch motivierte Morde. Für Zschäpe hatte die Bundesanwaltschaft die höchstmögliche Strafe verlangt: lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.

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