
Der überraschende Tod einer Zeugin, die kürzlich im NSU-Untersuchungsausschuss des Stuttgarter Landtages ausgesagt hatte, ist laut Obduktion nicht auf Fremdverschulden zurückzuführen. Die 20 Jahre alte Frau aus Kraichtal (Kreis Karlsruhe) sei an den Folgen einer Lungenembolie gestorben, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag in Karlsruhe mit. Das sei das vorläufige Ergebnis der Leichenschau in der Universität Heidelberg.
Bei der Toten handelt es sich um eine Ex-Freundin von Florian H., einem ehemaligen Neonazi, der im Herbst 2013 in einem Wagen in Stuttgart verbrannt war. Florian H. soll gewusst haben, wer die Polizistin Michèle Kiesewetter 2007 in Heilbronn getötet hatte. Am Tag seines Todes hatte H. noch einmal von der Polizei befragt werden sollen.
Das lange Ringen um ein Verbot der NPD
Die Karlsruher Richter stellen das erste Verbotsverfahren gegen die NPD ein. Grund sind zahlreiche Verbindungsleute (V-Männer) des Verfassungsschutzes in NPD-Führungsgremien. Das Verbot hatten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat Anfang 2001 unter dem Eindruck zunehmender Gewalt rechtsextremer Täter beantragt.
Eine Hetzjagd von Jugendlichen auf acht Inder in der sächsischen Stadt Mügeln belebt die Debatte um ein NPD-Verbot neu. Der Vorstoß des damaligen SPD-Chefs Kurt Beck, ein neues Verfahren prüfen zu lassen, stößt in anderen Parteien aber auf Skepsis.
Die SPD-Innenminister kommen zu dem Schluss, vor einem NPD-Verbot müssten zunächst nachrichtendienstliche Zugänge „abgeschaltet“ und dann erneut Erkenntnisse über die Partei gesammelt werden. Die Union lehnt einen neuen Anlauf weiter ab.
Die Innenminister der Länder beschließen, wieder systematisch Beweise gegen die rechtsextreme Partei zu sammeln und auf V-Leute in der NPD-Führung zu verzichten.
Die NPD will beim Verfassungsgericht ihre Verfassungstreue prüfen lassen. Ihre Argumentation: Die Partei werde durch die Behauptung, sie sei verfassungswidrig, in ihren Rechten verletzt. Die Richter weisen den Vorstoß im März 2013 ab.
Der Bundesrat beschließt, ein neues Verbotsverfahren einzuleiten. Nur Hessen enthält sich.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung verzichtet darauf, sich dem Antrag der Länder anzuschließen. Im April stimmt auch der Bundestag gegen einen eigenen Verbotsantrag.
Die Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz hat die Beweismittel zusammengetragen und den Verbotsantrag fertiggestellt, wie Baden-Württembergs Innenministerium mitteilt.
Der Bundesrat reicht den Verbotsantrag ein.
Die Länder legen vom Verfassungsgericht angeforderte neue Beweise zur Abschaltung von Geheimdienstinformanten vor.
Der Bundesrat reicht weitere Beweisunterlagen ein, die unter anderem belegen sollen, dass die NPD seit 2013 besonders aggressiv gegen Asylbewerber vorgehe.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab dem 1. März drei Tage lang über ein Verbot der rechtsextremen NPD. Dabei prüfen die Karlsruher Richter auf Antrag des Bundesrats, ob die rund 5200 Mitglieder starke Partei nach den strengen Maßgaben des Grundgesetzes verfassungswidrig ist.
Der Mord an der Polizistin Kiesewetter wird den Rechtsterroristen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) zugerechnet. Die Ex-Freundin von Florian H. war Anfang März vom NSU-Ausschuss des baden-württembergischen Landtags nicht-öffentlicher Sitzung vernommen worden. Zuvor hatte sie erklärt, sie fühle sich bedroht.
Laut Obduktion gibt es jedoch keinerlei Hinweise auf ein Verbrechen. Nach Angaben der Behörden hatte die Frau am vergangenen Dienstag einen leichten Motorradunfall gehabt und sich eine Prellung im Knie zugezogen. Zwar sei die 20-Jährige mehrfach ärztlich behandelt worden, trotzdem habe diese Verletzung letztlich eine Verstopfung eines Blutgefäßes der Lunge ausgelöst. „Anzeichen für eine wie auch immer geartete Fremdeinwirkung haben sich bei der Obduktion nicht ergeben“, hieß es in der Mitteilung. Eine Lungenembolie wird manchmal auch als Lungeninfarkt bezeichnet. Auslöser sind zumeist Blutgerinnsel (Thrombus).
Eine Lungenembolie gehört zu den häufigsten nicht oder falsch diagnostizierten Krankheiten. Aus Sicht des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses im Landtag, Wolfgang Drexler (SPD), gibt es keinen Zweifel an den Schilderungen der Behörden. Er sehe keinen Ansatz für weitere Ermittlungen. „Es ist ein sehr tragischer und bedauerlicher Fall.“ Die Polizei habe umfassend und rasch ermittelt und ihre Ergebnisse ausführlich dargelegt.
Der Ausschuss soll die Verbindungen des NSU in den Südwesten und mögliches Behördenversagen genauer betrachten. Den Rechtsterroristen des NSU wird der Mord an neun Kleinunternehmern ausländischer Herkunft und an der Polizistin Kiesewetter zugeschrieben. In den vergangenen Ausschusssitzungen hatten sich die Abgeordneten mit Florian H. beschäftigt, dessen Tod die Polizei für einen Suizid hält. Die Familie glaubt aber nicht daran, dass Florian sich selbst getötet hat. Die Polizei steht in dem Fall unter Druck, weil sie hier schlampig ermittelt und auch Gegenstände in dem ausgebrannten Wagen übersehen haben soll.