
Die Hotelkette Dorint wehrt sich dagegen, dass die Nürburgring GmbH ihre Insolvenz in Eigenregie abwickeln darf. Am heutigen Freitag meldete sie beim zuständigen Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler an, dass sie der so genannten Insolvenz in Eigenverwaltung widerspricht. Außerdem fordert Dorint Akteneinsicht sowie einen Sitz im vorläufigen Gläubigerausschuss, teilte ihr Anwalt Clemens Antweiler von der Düsseldorfer Kanzlei RWP mit. Laut der Hotelkette, die seit Dezember vergangenen Jahres Schadenersatz von der Nürburgring GmbH fordert, kommt „eine Eigenverwaltung über die Insolvenzmasse nicht in Betracht, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sind“. Ein Sprecher des Amtsgerichts war am Freitagnachmittag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Die Nürburgring GmbH, die zu 90 Prozent dem Land Rheinland-Pfalz und zu zehn Prozent dem Landkreis Ahrweiler gehört, hatte am vergangenen Freitag Insolvenzantrag gestellt. Der vorläufige Gläubigerausschuss beschloss am Dienstag dieser Woche, dass es eine Insolvenz in Selbstverwaltung geben soll. Dabei erarbeitet die Gesellschaft selbst einen Sanierungsplan, ein so genannter Sachwalter kontrolliert die Geschäftsführung. Zum neuen Geschäftsführer wurde der Trierer Rechtsanwalt Thomas B. Schmidt bestellt, als Sachwalter der Koblenzer Anwalt Jens Lieser.





Ringen um Sitze im Gläubigerausschuss
Dorint verklagt die Nürburgring GmbH auf Schadenersatz, weil sie sich bei der Vergabe des Rennstreckenbetriebs an private Betreiber benachteiligt sieht. Die Nürburgring GmbH hatte sich am Neubau eines Erlebnisparks verhoben. Ab Mai 2010 vergab sie den Betrieb der Rennstreckend samt Erlebnispark an die private Nürburgring Automotive GmbH, an der Dorint-Konkurrent Lindner mit 50 Prozent beteiligt ist. Dorint sieht dabei Verstöße gegen das Vergaberecht. Um Schadenersatzansprüche durchsetzen zu können, will die Hotelkette nun einen Sitz im Gläubigerausschuss. „Offenbar hat die Nürburgring GmbH das Schadenersatzrisiko in der Vermögensaufstellung bisher überhaupt noch nicht berücksichtigt“, sagte Antweiler der WirtschaftsWoche, „schon alleine deshalb sind bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung Nachteile für die Gläubiger zu befürchten.“
Nicht nur Dorint ist sauer über den bisherigen Ablauf des Insolvenzverfahrens. Der gemeinnützige Verein „Ja zum Nürburgring“ fordert ebenfalls einen Sitz im Gläubigerausschuss. „Wir werden weiterhin alles daran setzen, darin vertreten zu sein“, sagt der Anwalt des Vereins, Dieter Frey. „Eine Insolvenz in Eigenverwaltung ist etwas anderes, als wenn ein externer Insolvenzverwalter die Verwaltungs- und Verfügungsmacht über das Unternehmen und dessen Vermögen übernimmt.“ Um eine möglichst effektive Kontrolle zu gewährleisten sei es bei einer Eigenverwaltung erforderlich, dass „möglichst auch geschäftskritische Kompetenzen im Gläubigerausschuss vertreten sind.“