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Null-Promille-Grenze Grüne wollen absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr

Kein Tropfen Alkohol für Autofahrer - die Grünen machen sich für eine Null-Promille-Grenze stark. Während der Auto Club Europa zustimmt, blockt Verkehrsminister Dobrindt ab. Die Polizei wittert Populismus.

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Was sich für Verkehrssünder ändert
Der damalige Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat die Reform der Verkehrssünderkartei in Flensburg angestoßen. Im Kern läuft es darauf hinaus, dass es nur noch drei Sorten Verkehrssünden gibt. Und wohl mehr Führerscheinverluste. Die Änderungen ab dem 1. Mai im Überblick. Quelle: dapd
Das bisherige Punktesystem soll radikal vereinfacht werden. Künftig soll bereits bei einem Kontostand von acht Punkten der Führerschein eingezogen werden, nicht wie bisher bei 18. Was auf den ersten Blick nach einer drastischen Maßnahme aussieht, relativiert sich schnell wieder. Denn auch die Punkte für die einzelnen Vergehen sollen angepasst werden. Je nach Schwere der Tat gibt es einen, zwei oder drei Punkte. Quelle: dpa-dpaweb
Deshalb rät etwa die "Auto Zeitung" Verkehrssündern auch dazu, bei laufenden Verfahren lieber klein beizugeben und für eine schnelle Eintragung zu sorgen. So ließe sich jetzt ein mögliches Fahrverbot umgehen. Wer beispielsweise in der 80er Zone 130 Stundenkilometer auf dem Tacho hatte, bekommt nach jetzigem Recht drei Punkte. Die werden zum 1. Mai automatisch umgewandelt - in einen Punkt. Ab dem Stichtag sind für das gleiche Delikt dagegen zwei Punkte fällig. Anstatt jetzt also lange zu prozessieren und dann vielleicht zwei Punkte in Flensburg zu haben, sollten Temposünder lieber jetzt bezahlen und dafür nur einen Punkt kassieren. Außerdem neu: Ein „Punkte-Tacho“ in den Ampelfarben soll Autofahrern ihren Status veranschaulichen. Quelle: dapd
Das Bundesverkehrsministerium plant außerdem den grundlegenden Umbau des Punktesystems für Autofahrer zu einem neuen „Fahreignungsregister“. Der Bewertungskatalog soll künftig schwere und besonders schwere Verstöße stärker betonen. Straftaten am Steuer sollen zum Beispiel zehn statt fünf Jahre gespeichert bleiben, schwere Verstöße fünf statt bisher zwei Jahre. Quelle: dpa
Für besonders schwere Verstöße und Straftaten im Straßenverkehr sieht das neue System drei Punkte vor. Für andere Delikte wie zum Beispiel das Handy am Steuer gibt es nach der Neuregelung einen Punkt. Quelle: dpa-dpaweb
Für mehr Transparenz sollen klare Tilgungsfristen sorgen. Ein-Punkte-Delikte werden nach zweieinhalb Jahren gelöscht, Zwei-Punkte-Verstöße bleiben fünf Jahre lang in der Kartei, eines mit drei Punkten wird nach zehn Jahren gelöscht. Anders als bisher verlängert sich aber die Eintragungsdauer durch neue Taten nicht. Quelle: dpa
Auch der Abbau der Flensburger Punkte wird reformiert: Wer nach der neuen Berechnung maximal fünf Punkte auf dem Konto hat, kann einmal alle fünf Jahre mit der Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt tilgen. Diese Schulung, bislang eine Auffrischung der Regelkunde, enthält künftig auch verkehrspsychologische Gespräche. Nach der alten Regelung konnten mit einem Fahrschul-Seminar bis zu vier Punkte, mit einer verkehrspsychologischen Beratung zwei Punkte wettgemacht werden. Die Option, Punkte mit einem Seminar selbst zu löschen, gilt zunächst bis 2019. Dann kommt die Reform erneut auf den Prüfstand. Quelle: dpa

Die Grünen im Bundestag fordern eine Null-Promille-Grenze für alle Autofahrer in Deutschland. „Wir haben eine klare gesellschaftliche Akzeptanz für null Promille“, sagte der Verkehrsexperte der Grünen, Stephan Kühn, der „Saarbrücker Zeitung“. Daher würden die Grünen noch vor der Sommerpause einen Antrag für eine Gesetzesänderung in den Bundestag einbringen.

Die Verkehrsexperten von Linkspartei und SPD begrüßten den Vorstoß. Immer wieder zeige sich, „dass Menschen nach dem Konsum von Alkohol nicht einschätzen können, ob sie noch ausreichend Reaktionsfähigkeit besitzen, um ein Auto sicher im Verkehr zu steuern“, erklärte Linke-Politikerin Sabine Leidig. Die SPD-Verkehrsexpertin Kirsten Lühmann sagte: „Das ist ein gutes Vorhaben.“ Es stehe allerdings nicht im Koalitionsvertrag von SPD und Union. Gleichwohl sei die Zeit reif „für den Beginn einer gesellschaftlichen Debatte dazu“.

Auch der Vorsitzende der Länder-Verkehrsministerkonferenz, Reinhard Meyer (SPD), und der Auto Club Europa (ACE) äußerten sich positiv. Bei Fahranfängern, Piloten, Zugführern und Busfahrern habe sich die vorgeschriebene Alkoholabstinenz bewährt, teilte der ACE mit. Meyer sagte der Zeitung „Die Welt“: „Es ist einen neuen Anlauf wert, die Diskussion über die Gefährlichkeit von Alkohol am Steuer neu anzustoßen - und zwar unabhängig von der Altersfrage.“

Das sieht Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) offenkundig anders. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Eine Initiative meines Hauses wird es dazu nicht geben.“ Es gebe momentan keinen Bedarf, an der bestehenden Promillegrenze etwas zu ändern.

Wenig begeistert von dem Vorstoß der Grünen war auch die Deutsche Polizeigewerkschaft. „Null-Komma-Null Alkohol im Straßenverkehr ist reiner Populismus. Das kann schon durch den Konsum von gegorenen Säften oder überreifem Obst überschritten werden“, kritisierte der stellvertretende Bundesvorsitzende, Hermann Benker, in der „Bild“-Zeitung. Zugleich forderte er eine Diskussion über die bisher gültige 0,5-Promille-Grenze. „Bei Unfällen werden die Fahrer ohnehin schon ab 0,3 Promille Blutalkohol belangt. Die Diskrepanz zwischen beiden Werten macht keinen Sinn.“

In Deutschland gilt bislang die 0,5-Promille-Grenze. Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren dürfen gar keinen Alkohol getrunken haben, wenn sie sich ans Steuer setzen.

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