Öffentlicher Dienst Berliner Beamte verdienen am wenigsten

Beamte wie Lehrer und Polizisten verdienen je nach Bundesland höchst unterschiedlich. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert eine Beendigung der Besoldung nach Kassenlage. Der öffentliche Dienst soll attraktiv bleiben.

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Berlins Beamte verdienen am wenigsten – in Bayern hingegen am meisten. Darüber liegen nur noch die Beamte des Bundes. Quelle: dpa

Berlin Lehrer, Polizisten und andere Beamte verdienen in finanzschwachen Bundesländern wie Berlin, dem Saarland oder Rheinland-Pfalz deutlich weniger als in reichen Ländern. Bayerische Beamte bekommen im Ländervergleich die höchsten Gehälter, wie aus dem neuen Besoldungsreport des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur am Montag in Berlin vorlag und über den die „Süddeutsche Zeitung“ zuerst berichtet hatte.

Nur die Beamten des Bundes liegen noch vor denen in Bayern.

Ein vom Land beschäftiger Gymnasiallehrer der Besoldungsgruppe A 13 zum Beispiel erhält im Bundesdurchschnitt derzeit ein Jahresbruttogehalt von 59 794 Euro. Dahinter liegen etwa Berlin (57 061), Rheinland-Pfalz (57 928), Saarland (58 172), Brandenburg (58 396), Bremen (58 589), Schleswig-Holstein (58 874), Hamburg (59 316), Sachsen-Anhalt (59 452) und Nordrhein-Westfalen (59 590). Bundesbeamte dieser Besoldungsgruppe bekommen laut DGB-Report 6913 Euro brutto mehr als ihre Kollegen beim Dienstherrn Berlin - auch wenn sie ebenfalls in Berlin leben und arbeiten.

DGB-Vize Elke Hannack sagte: „Mit der Besoldung nach Kassenlage muss endlich Schluss sein, denn damit büßt der öffentliche Dienst weiter an Attraktivität ein und kann sich kaum für künftige Herausforderungen wappnen.“ Schon heute fehle qualifiziertes Personal in einer Größenordnung von bis zu 110 000 Beschäftigten, sagte Hannack unter Berufung auf eine Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.

Für Beamte können Gewerkschaften keine Tarifverträge abschließen. Ihre Dienstherren übertragen die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst in der Regel auf sie, machen dabei aber häufig Abstriche. Seit 2006 können die Länder wie der Bund entscheiden, ob und wie sie die Tarifabschüsse für die eigenen Beamten übernehmen wollen.

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