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Öffentliches WLAN Bundeskabinett bringt umstrittenes Gesetz auf den Weg

Öffentliche WLAN-Zugänge gibt es in Deutschland weniger als in anderen Ländern. Mit einem geänderten Telemediengesetz will die Bundesregierung mehr Rechtssicherheit für Anbieter geben. Doch Kritiker laufen Sturm.

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Ein Schild weist auf einen kostenlosen WLAN Spot in einer Wartehalle hin. Quelle: dpa

Das Bundeskabinett hat ungeachtet der Kritik aus der Wirtschaft, von Verbraucherschützern und Online-Aktivisten einen Gesetzesentwurf zum Betrieb öffentlicher WLAN-Hotspots in unveränderter Fassung verabschiedet. Die Bundesregierung will mit dem neu gefassten Telemediengesetz die Ausweitung von öffentlichen WLAN-Hotspots unterstützen.

Danach sollen Betreiber von öffentlichen WLANs nicht mehr als „Störer“ automatisch für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können. Kritiker sehen allerdings die gesetzten Hürden für einen Betrieb als zu hoch angesetzt und halten die geforderten Voraussetzungen für unrealistisch.

So gehen Sie im Hotel sicher online
Schlechter SchutzDas kostenlose WLAN im Hotel, aber auch im Café oder im Flughafen, mag verführerisch sein. Doch solche Verbindungen sind oft schlecht konfiguriert und lassen sich leicht ausspionieren. Seriöse Hotspots nutzen die aktuell übliche WPA2-Verschlüsselung. Ungeschützte Verbindungen oder mit veralteter WEP-Verschlüsselung sollten nur im Notfall und für unsensible Daten genutzt werden. Quelle: dpa
Vorsicht ist besser als NachsichtLaptops, Notebooks und Tablets sollten vor dem Hotelbesuch mit den neuesten Virenscannern und Firewalls ausgestattet werden. Quelle: REUTERS
Auf neueste Browser setzenAußer auf Anti-Viren-Programm sollte man auch auf die neuesten Browsern setzen: Je neuer und aktualisierter der Browser ist, desto höher sind seine Sicherheitsstandards. Quelle: obs
Vorsicht vor „bösen Zwillingen“Wer sich ins Hotel-WLAN einloggt, sollte darauf achten, sich ins richtige System einzuloggen. Denn Hacker versuchen mit sogenannten „evil twins“, Nutzer zu täuschen - durch Netzwerke, die den Hotelnamen tragen und Websites, die den Hotelseiten ähneln. Im Zweifel helfen die Rezeptionisten weiter, welches Netzwerk das Richtige ist. Quelle: REUTERS
Verbindung sobald wie möglich trennenWeniger ist mehr: Wenn man die Verbindung nicht braucht, sollte man sich so schnell wie möglich trennen. Das spart Akkuleistung und schützt vor Online-Kriminalität. Denn je weniger man mit einem fremden Netzwerk verbunden ist, desto unwahrscheinlicher ist es, ausspioniert zu werden. Quelle: dpa
Auf Einkäufe und Online-Shopping verzichtenWer in fremden Netzwerken unterwegs ist, sollte Zugriffe auf sein Bankkonto vermeiden. Das heißt: Weder Online-Shopping noch Online-Banking. Wer nicht um einen Einkauf herum kommt, sollte darauf achten, dass die Website über eine HTTPS-verbindung geschützt ist. Anstatt dem üblichen „http“ zu Beginn einer Internetadresse, steht dann „https“. Quelle: dpa
Auf VPN-Verbindungen setzenManche Arbeitgeber verwenden sogenannte „Virtual Private Networks“ (VPN). Das ermöglicht es, Mitarbeitern von außerhalb über den Unternehmensserver ins Internet zu gehen. Da VPN-Verbindungen mit Datenverschlüsselungstechnologien arbeiten, um ihre Unternehmensdaten zu schützen, ist man auch selbst sicherer im Web unterwegs. In China lassen sich über VPNs auch offiziell gesperrte Seiten, wie Facebook ansteuern. Quelle: dpa

Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes habe die Regierung zusammen mit weiteren Maßnahmen einen sicheren und verlässlichen Rechtsrahmen für öffentliches WLAN geschaffen, sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). „Jetzt können Städte, Cafés, Hotels und Private ihr WLAN rechtssicher öffnen.“ Die Bundesregierung wolle dadurch mehr öffentliche Hotspots in deutschen Städten anstoßen.

Das Haftungsprivileg soll laut Bundesregierung bewirken, dass WLAN-Diensteanbieter für Rechtsverletzungen anderer, etwa beim unberechtigten Anbieten von Musik oder Filmen, nicht schadensersatzpflichtig werden und sich nicht strafbar machten. „Das Haftungsprivileg ist ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“, teilte die Bundesregierung mit.

Das Gesetz wirke allerdings einer flächendeckenden Verbreitung von öffentlichen WLAN-Netzen gerade im Kern entgegen, lautet die Kritik. Betreiber müssten dafür sorgen, dass jeder Nutzer einzeln erklärt, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Das bedeute, dass der Betreiber an jeden einzelnen Nutzer Zugangscodes vergeben müsse, kritisierte beispielsweise der IT-Verband Bitkom.

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