
Das Bundeskabinett hat ungeachtet der Kritik aus der Wirtschaft, von Verbraucherschützern und Online-Aktivisten einen Gesetzesentwurf zum Betrieb öffentlicher WLAN-Hotspots in unveränderter Fassung verabschiedet. Die Bundesregierung will mit dem neu gefassten Telemediengesetz die Ausweitung von öffentlichen WLAN-Hotspots unterstützen.
Danach sollen Betreiber von öffentlichen WLANs nicht mehr als „Störer“ automatisch für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können. Kritiker sehen allerdings die gesetzten Hürden für einen Betrieb als zu hoch angesetzt und halten die geforderten Voraussetzungen für unrealistisch.





Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes habe die Regierung zusammen mit weiteren Maßnahmen einen sicheren und verlässlichen Rechtsrahmen für öffentliches WLAN geschaffen, sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). „Jetzt können Städte, Cafés, Hotels und Private ihr WLAN rechtssicher öffnen.“ Die Bundesregierung wolle dadurch mehr öffentliche Hotspots in deutschen Städten anstoßen.
Das Haftungsprivileg soll laut Bundesregierung bewirken, dass WLAN-Diensteanbieter für Rechtsverletzungen anderer, etwa beim unberechtigten Anbieten von Musik oder Filmen, nicht schadensersatzpflichtig werden und sich nicht strafbar machten. „Das Haftungsprivileg ist ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“, teilte die Bundesregierung mit.
Das Gesetz wirke allerdings einer flächendeckenden Verbreitung von öffentlichen WLAN-Netzen gerade im Kern entgegen, lautet die Kritik. Betreiber müssten dafür sorgen, dass jeder Nutzer einzeln erklärt, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Das bedeute, dass der Betreiber an jeden einzelnen Nutzer Zugangscodes vergeben müsse, kritisierte beispielsweise der IT-Verband Bitkom.