Open-Data-Gesetz Offene Daten für alle

Heute geht das Gesetz für Open Data mit kleinen Änderungen ins Kabinett. Es verpflichtet Behörden, ihren Datenschatz zugänglich zu machen. Studien versprechen Milliardengeschäfte.

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Studien sehen großes Potenzial im Geschäft mit Daten. Quelle: dpa

Berlin Die Bundesregierung löst auf den letzten Metern in der Legislaturperiode noch ein Versprechen ein, das sie schon im Koalitionsvertrag gegeben hatte. Heute wird im Kabinett eine Gesetzesänderung verabschiedet, der die Bundesverwaltungen dazu bringen soll, ihre Daten offen zu legen. Um das Gesetz wurde lange gestritten. Der nach der Ressortabstimmung leicht geänderte Entwurf liegt dem Handelsblatt vor. Die Bundesregierung will damit den Weg für neue Geschäftsmodelle freimachen, die etwa auf Verkehrsdaten basieren.

„Das ist ein großer Erfolg, das leitet einen Paradigmenwechsel ein“, freute sich SPD-Digitalpolitiker Lars Klingbeil. Das Gesetz setze ein großes ökonomisches Potenzial frei.

Eine Studie der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung war in diesem Jahr zu dem Schluss gekommen, dass im optimistischsten Fall ein Markt von bis zu 131 Milliarden Euro möglich ist. Im ambitionierten Fall stehe immerhin noch ein Potenzial von 43 Milliarden Euro in Aussicht.

Die Beratungsfirma Capgemini schätzte Ende 2015 im Auftrag der EU-Kommission das unmittelbare Marktvolumen für Open Data für Europa für den Zeitraum von 2016 bis 2020 auf rund 325 Milliarden Euro. Der gezielte Einsatz von öffentlichen Daten könnte zum Beispiel auch dazu beitragen, rund 629 Millionen Stunden Stau auf den Straßen der EU zu vermeiden oder den Energieverbrauch um etwa 16 Prozent zu reduzieren, so die Studienautoren.

Gegenwärtig bestehe die Gefahr, dass Deutschland aus den Chancen, die die Bereitstellung von elektronischen Daten der Behörden als offene Daten bietet, keinen Nutzen zieht, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Die Bundesregierung erhofft sich zudem einen „Image- und Akzeptanzgewinn für die Verwaltung durch die verbesserte Nachvollziehbarkeit ihres Handelns“. In einer früheren Version des Entwurfes wurde dieser Aspekt noch ausführlicher betont.

Dafür ist nun die Passage verschärft worden, in der es darum geht, dass es für Bürger und Unternehmen nichts kosten soll, wenn sie die Daten der Behörden abrufen. Diese Leistung „muss“ unentgeltlich erfolgen, heißt es nun.

Allerdings: Kritiker hatten bemängelt, dass das Gesetz die Bundesbehörden nicht verpflichtet die Daten freizugeben. Die Landesverwaltungen, wo ebenfalls noch viele Daten schlummern, sind davon zudem überhaupt nicht betroffen.

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