Pandemie FDP: Sonderrechte der Regierung wegen Corona wieder aufheben

Konstantin Kuhle sieht keine Notwendigkeit mehr für die Sonderrechte der Bundesregierung. Das nationale Gesundheitswesen werde nicht überlastet.

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Die FDP hat den Bundestag aufgefordert, die der Regierung verliehenen Sonderrechte zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wieder aufzuheben. Quelle: dpa

Die FDP hat den Bundestag aufgefordert, die der Regierung verliehenen Sonderrechte zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wieder zu kassieren. Die derzeitige Lage in Deutschland „rechtfertigt die Sonderrechte der Regierung nicht länger“, sagte der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle der Deutschen Presse-Agentur. Er fügte erläuternd hinzu: „Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite, mit der die Rechte des Parlaments eingeschränkt werden, liegt nicht mehr vor.“

Auf lokale Ausbruchsherde könnten Länder und Kommunen nach dem Infektionsschutzgesetz selbst reagieren. „Der Bundestag muss nun handeln.“ Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, sagte der dpa: „Während es zum Zeitpunkt des Beschlusses im März täglich 4000 bis 6000 Neuinfizierte gab, sind es derzeit noch 200 bis 400 pro Tag.“

Die Gefahr einer Überlastung des nationalen Gesundheitswesens bestehe nicht mehr. „In Schleswig-Holstein wurden jüngst noch fünf Menschen mit Covid-19 im Krankenhaus behandelt. Das zeigt, dass ein anlassbezogenes, regional differenziertes Handeln erforderlich ist und keine Sonderrechte mehr für die Bundesregierung nötig sind. Die epidemische Lage muss daher aufgehoben werden.“

Beide beziehen sich auch auf ein Gutachten des Regensburger Sozial- und Gesundheitsrechtlers Thorsten Kingreen, das der dpa vorliegt. Darin weist dieser unter anderem darauf hin, dass sowohl Abgeordnete als auch eine Fraktion ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anstrengen könnten, sollte die Mehrheit der Abgeordneten nicht bereit sein, den Feststellungsbeschluss über die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ aufzuheben.

Festgestellt wurde diese Ende März. Das daraufhin beschlossene Gesetz gibt dem Bund für höchstens ein Jahr zusätzliche Kompetenzen, um im Krisenmanagement schneller reagieren zu können.

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