Parlament AfD-Fraktion provoziert Abbruch der Bundestags-Sitzung

Zu später Stunde wollte der Bundestag über eine Gesetzesänderung abstimmen. Doch die AfD beantragte eine namentliche Abstimmung und sorgte so für das Ende der Sitzung.

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Der Bundestag ist nur dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der 709 Abgeordneten anwesend sind. Quelle: dpa

Die AfD hat in der Nacht zum Freitag für ein vorzeitiges Ende der Bundestags-Sitzung gesorgt. Vor der abschließenden Entscheidung über eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zweifelte die AfD-Fraktion die Beschlussfähigkeit des Parlaments an und beantragte daraufhin eine namentliche Abstimmung.

Bei dieser Abstimmung gaben nur 133 Parlamentarier ihr Votum ab, womit die notwendige Zahl von 355 Abgeordneten verfehlt wurde. Streng genommen ist der Bundestag nämlich nur dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der 709 Abgeordneten anwesend ist – was zu dieser nächtlichen Stunde allerdings nie der Fall ist.

Der amtierende Bundestagsvizepräsident Hans-Peter Friedrich (CSU) beendete daraufhin die Sitzung. Neben der Abstimmung über das Energiewirtschaftsgesetz, mit dem eine EU-Richtlinie zum Erdgasbinnenmarkt umgesetzt werden soll, entfielen dadurch auch mehrere Abstimmungen über weitere Gesetzentwürfe. Dabei ging es unter anderem um ein Sozialabkommen mit der Ukraine und eine Umschichtung der EU-Agrarsubventionen zugunsten des Naturschutzes.

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