Personalrochaden Kostspielige Versetzungen beim BAMF

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg. Quelle: dpa

Das BAMF hat kein Standortkonzept für die Zukunft. Trotzdem versetzt es Mitarbeiter quer durch die Republik – auch an Standorte, die geschlossen werden sollen. Das kommt die Steuerzahler teuer zu stehen.

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Eine Versetzung innerhalb des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bringt das BAMF einmal mehr in die Schlagzeilen: Die Amtsleitung beorderte Josefa Schmid, die Leiterin der Außenstelle Bremen, zurück in ihre frühere Dienststelle im bayrischen Deggendorf.

In Bremen war Schmid angetreten, um aufzuräumen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihre Vorgängerin, Schmid sollte einen mutmaßlichen Bestechungsskandal aufklären. In ihrem Bericht an das BMI, der der WirtschaftsWoche vorliegt, schreibt sie, es bestehe der Verdacht, dass das BAMF die Affäre nicht aufklären wolle und selbst in diese verstrickt sei. Während die Öffentlichkeit nun die möglichen Beweggründe für Schmids Umsetzung diskutiert, läuft im Hintergrund völlig unbeachtet eine viel größere Umsetzungsaktion.

Als das BAMF 2015 in Anbetracht der hohen Zuwanderungszahlen beinahe kollabierte, heuerten Tausende Mitarbeiter an – viele mit befristeten Verträgen. Im Rahmen einer großangelegten Entfristungsaktion hatten seit Dezember vergangenen Jahres 3200 Mitarbeiter mit solchen Verträgen die Möglichkeit, sich bundesweit auf 1900 Dauerstellen zu bewerben. Wie ein Sprecher des BAMF auf Anfrage mitteilt, werden nun 800 dieser entfristeten 1900 Mitarbeiter an einen anderen Standort versetzt. Für viele bedeutet dies künftig eine weite Anfahrt, für einen Teil sogar einen Wohnungswechsel.

Nach Informationen der WirtschaftsWoche ist der neue Einsatzort von 400 dieser Mitarbeiter mehr als 30 Kilometer weit von ihrem bisherigen Dienstort entfernt. Das hat zur Folge, dass sie Anspruch auf Erstattung möglicher Umzugs- oder Hotelkosten sowie Trennungsgeld haben, wie aus einem Schreiben der Personalabteilung des BAMF hervorgeht, das vom März 2018 datiert. Darin heißt es: „Bei einer Versetzung aus dienstlichen Gründen an einen anderen Ort als den bisherigen Dienstort ist die Zusage der Umzugskostenvergütung grundsätzlich zu erteilen.“
Gleichzeitig stellt das BAMF an den Standorten, wo Lücken durch den Wegzug entstehen, rund 2000 neue Arbeitskräfte ein – mit befristeten Verträgen.

Die Maßnahme ist nicht nur kostspielig. Sie schade auch der Qualität der Bescheide, sagt Franz Bethäuser, Lehrbeauftragter an der LMU München für Asylrecht und Rechtsanwalt. Denn die Außenstellen bearbeiten schwerpunktmäßig jeweils verschiedene Herkunftsländer. War ein BAMF-Mitarbeiter beispielsweise einst für Asylsuchende aus Iran zuständig, muss er nach seinem Wechsel an einen anderen Standort vielleicht Anträge von Menschen aus Somalia bearbeiten. „Wenn ein Standortwechsel neue zu bearbeitende Herkunftsländer mit sich bringt, leidet die Qualität der Bescheide unter den ständigen Personalrochaden“, befürchtet Bethäuser. „Die Mitarbeiter müssen sich andauernd in neue Herkunftsländer einarbeiten. Das ist ein Riesenproblem.“

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