Was würde denn helfen?
Das lässt sich erst beantworten, wenn die Betrügereien umfänglich aufgeklärt sind. Dann erst kann über geeignete Präventionsstrategien nachgedacht werden. Es gibt jedenfalls keine Patentlösungen.
Wie sich die Pflegestufen unterscheiden
Die Pflegestufe I greift bei erheblichem Pflegebedarf, das heißt, wenn eine Person täglich mindestens 90 Minuten lang Hilfe braucht und davon mindestens 46 Minuten für mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege aufgewendet werden. Zur Grundpflege gehören Waschen, Hilfe beim Toilettengang oder beim Anziehen.
Die Pflegestufe II wird bei schwerer Pflegebedürftigkeit fällig. Personen, die unter Pflegestufe II eingeordnet werden, brauchen täglich mindestens drei Stunden lang Hilfe von einem Pflegedienst oder den Angehörigen. Mindestens eine Stunde davon wird auf Waschen, Anziehen oder den Toilettengang verwendet. Außerdem muss diese sogenannte Grundpflege dreimal am Tag geleistet werden. Zusätzlich muss mehrmals pro Woche Hilfe beim Einkaufen oder Saubermachen der Wohnung nötig sein.
Pflegestufe III oder "Schwerstpflegebedürftigkeit" bedeutet, dass täglich durchschnittlich mindestens fünf Stunden lang Hilfe geleistet werden müssen und davon mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen. Außerdem muss die Person rund um die Uhr Versorgung benötigen, um als schwerstpflegebedürftig zu gelten.
Wären unangemeldete Kontrollen aus Ihrer Sicht sinnvoll?
Notwendiger ist es, dass der MDK bei der Begutachtung mit mehr Sorgfalt den wirklichen Umfang der Pflegebedürftigkeit ermittelt und sich nicht durch angebliche Einschränkungen täuschen lässt, mit deren Hilfe der Patient höhere Leistungen durchsetzen will. Über unangemeldete Kontrollen kann man dann noch einmal nachdenken. Eine "härtere Gangart" des MDK beim Prüfgeschehen bedeutet aber auch, dass mehrheitlich unschuldige Kranke kontrolliert und alle Pflegedienste mit Misstrauen bedacht werden – beides völlig zu Unrecht. Unangemeldete Kontrollen auch noch nachts oder am Wochenende helfen sicher nicht gegen kriminelle Energie.
Osteuropäer sollen im aktuellen Fall betrügerische Netzwerke gebildet haben. Wie groß ist der Anteil ausländischer Pflegekräfte bei den Pflegediensten?
Das kann ich nicht übersehen und ist auch nicht entscheidend. Maßgeblich für die jetzt beschriebenen Betrügereien sind kriminelle Machenschaften, egal woher.
Wie sollte eine bessere Kontrolle aussehen, ohne dass die Pflegerinnen und Pfleger noch mehr Papierarbeit leisten müssen, die sie vom Menschen abhält?
Die Pflegebegutachtungen ganz am Anfang müssen mit noch mehr Sorgfalt vorgenommen werden. Ob insoweit mehr Personal beziehungsweise Schreibarbeit nötig wäre, müsste man sehen. Jedenfalls sollten neue Prüfinstitutionen nicht neue Behördenstrukturen schaffen, die letztlich das System mit weiteren Kosten belasten.
Die Pflegekassen haben zudem jetzt schon die Möglichkeit, bei leisestem Betrugsverdacht den Medizinischen Dienst der Krankenkassen zwecks Kontrolle einzuschalten.