
Die EU-Kommission geht rechtlich gegen die auch in Deutschland umstrittene Pkw-Maut vor. Dies berichtet die „Welt“ und zitiert in ihrer Samstagsausgabe hochrangige Kommissionskreise mit den Worten: „Wir werden gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Pkw-Maut einleiten, weil sie ausländische Fahrer diskriminiert und damit gegen EU-Recht verstößt.“ Ein Sprecher des Verkehrsministeriums in Berlin sagte dazu: „Es liegt keine Mitteilung der EU-Kommission vor. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben europarechtskonforme Gesetze beschlossen.“
Brüssel hatte bereits angekündigt, die für 2016 angekündigte Maut genau unter die Lupe zu nehmen. Denn die Abgabe zahlen unterm Strich nur ausländische Fahrer, Inländer sollen ihr Geld über eine niedrigere Kfz-Steuer zurückbekommen. Das EU-Recht untersagt aber die Benachteiligung von Ausländern. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat stets betont, die Maut stehe im Einklang mit europäischem Recht.
Fragen und Antworten zum Pkw-Maut-Gesetz
Die Maut soll für alle Autos und Wohnmobile bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen auf Autobahnen erhoben werden. Inländische Fahrzeughalter bekommen die Abgabe über die Kfz-Steuer erstattet, so dass sie unterm Strich nicht zusätzlich belastet werden.
Es wird drei Arten von Vignetten geben. Eine pro Jahr, eine für zwei Monate und eine für zehn Tage. Deutsche erhalten automatisch eine Jahresvignette, deren Kosten sich an Hubraum und Schadstoffausstoß bemessen und maximal 130 Euro betragen soll. Die Vignette ist Pflicht. Weil die Maut für Deutsche formal auch auf Bundesstraßen gelten soll, sei sie auch nicht zu umgehen, heißt es. Inländische Fahrzeughalter erhalten die Ausgaben aber wie erwähnt bei der Kfz-Steuer zurück.
Der Preis der Kurzzeitvignetten wurde auf Druck der SPD und auf Hinweis der EU-Kommission noch geändert und gestaffelt: Die Zehn-Tages-Vignette auf Autobahnen für Ausländer soll je nach Fahrzeugklasse entweder 5 Euro, 10 Euro oder 15 Euro kosten. Für zwei Monate sind 16, 22 oder 30 Euro fällig. Die Vignetten könne über das Internet oder an Tankstellen gekauft werden.
Die Vignette funktioniert elektronisch, wird also nicht auf die Scheibe aufgeklebt. Bei Zahlung wird sie automatisch mit dem Kfz-Kennzeichen verbunden. Das Bundesamt für Güterkraftverkehr (BAG) kontrolliert über fest installierte oder mobile Geräte per Fotoabgleich die Kennzeichen und erkennt, ob gezahlt wurde oder nicht. Dieses Verfahren existiert etwa auf verschiedenen Strecken in den USA.
Dobrindt hat sie für 2016 angekündigt, dieses Jahr soll zur technischen Vorbereitung dienen. Unklar ist, ab wann genau im Jahr 2016 die Abgabe kassiert wird. In Koalitionskreisen wurde damit zuletzt erst Ende 2016 gerechnet.
Nach Abzug von Bürokratiekosten sollen nach Dobrindts Angaben unter dem Strich jährlich 500 Millionen Euro bleiben. Sie sind zusätzlich für den Straßenbau vorgesehen. Zuvor müssen aber auch noch einmalige Kosten, etwa für das Erfassungssystem, finanziert werden, die deutlich über 300 Millionen Euro betragen.
Im Bundesrat gibt es erheblichen Widerstand gegen die Pläne. Weil das Gesetz aber nicht zustimmungspflichtig ist, kann es die Länderkammer nicht stoppen. Anfang Mai will sie abschließend noch einmal debattieren.
Anschließend prüft Bundespräsident Joachim Gauck, ob das Gesetz verfassungsmäßig zustande gekommen ist. In Einzelfällen haben Bundespräsidenten Gesetze scheitern lassen.
Als Haupthürde gilt aber die Prüfung der EU-Kommission, ob eine Ausländerdiskriminierung vorliegt. Dies könnte ein Vertragsverletzungsverfahren auslösen. Zudem wird es voraussichtlich vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) untersucht. Dies kann aber mehrere Jahre dauern.
Inländer zahlen künftig für Autobahnen und Bundesstraßen eine Jahresmaut, die nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Autos gestaffelt ist, im Schnitt 74 Euro. Ausländer sind nur auf Autobahnen mautpflichtig, für sie gibt es auch eine Zehn-Tages- oder eine Zwei-Monats-Maut.
Dem Bericht zufolge beginnt das Verfahren, das in einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof münden kann, möglicherweise noch vor Beginn der Sommerpause Anfang August. Dies hänge auch davon ab, wann Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz unterzeichnet und der Text im deutschen Gesetzesblatt veröffentlicht wird. Der Bundesrat hatte das Prestigeprojekt der CSU Anfang Mai gegen den Widerstand mehrerer Bundesländer gebilligt.
So bekommen Autofahrer die Maut zurück
Eigentlich wollte Dobrindt keine Schlupflöcher lassen und für das gesamte Straßennetz Maut kassieren. Nach Protesten aus grenznahen Regionen sollen Pkw-Fahrer aus dem Ausland nun nur noch für die Autobahnen zahlen. Das wäre theoretisch auch für Fahrer aus dem Inland denkbar gewesen. Dann hätte sich für sie aber keine allgemeine Mautpflicht einführen lassen, weil man auch jenseits der Autobahnen quer durch die Republik reisen kann. Daher kamen für Inländer die Bundesstraßen hinzu. Es bleiben aber immer noch 178.000 Kilometer Landes- und Kreisstraßen, die rechtlich betrachtet gratis sind.
Alle inländischen Autobesitzer sollen eine Jahresmaut zahlen, die im Schnitt 74 Euro kostet. Möglich sein soll aber, das Geld nachträglich per Antrag komplett zurückzufordern - wenn man glaubhaft macht, dass der Wagen in den zurückliegenden zwölf Monaten gar nicht auf Autobahnen und Bundesstraßen unterwegs war. Diese Beweispflicht sei ein „unzumutbarer Aufwand“, warnt der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller. Das lasse befürchten, „dass ich womöglich auf das Geld, das mir zustünde, schlicht verzichte“.
Die genauen Erstattungsregeln stehen noch nicht fest. Ein Element könnte sein, in einem Fahrtenbuch festzuhalten, wann man von wo nach wo gefahren ist und wie viele Kilometer es waren. Das ließe Rückschlüsse auf die benutzten Straßen zu. Das Verkehrsministerium macht kein Hehl daraus, dass dies nicht ganz unkompliziert wäre. Doch auch bei anderen allgemeinen Gebühren liege die Beweislast nun einmal bei dem, der eine Ausnahme geltend macht. Dobrindt betont aber auch ausdrücklich: „Das ist eine Härtefallregelung und wird auf ganz wenige Fälle anwendbar sein.“
Die Verbraucherzentralen sehen durchaus Interesse an Erstattungen. Es gebe „einen großen Anteil“ von Menschen, die nur auf Landstraßen und innerstädtisch fahren, etwa ältere Leute oder wenn ein Zweitwagen nur zum Einkaufen dient. Das Ministerium hat dagegen per Gutachten ergründet, dass nur weniger als ein Prozent der Autofahrer völlig ohne Bundesstraßen auskommt, die ja auch innerhalb vieler Orte verlaufen. Überhaupt sei es unrealistisch, sagt Dobrindt ironisch, dass sich viele überlegten: „Ja klar, das rote Auto wird nur noch für Autobahnen und Bundesstraßen verwendet und das schwarze Auto ausschließlich für die Kommunalstraßen.“ Auch dass viele eigens Aufzeichnungen machten, um 35 Euro Maut zurückzufordern, sei abwegig.
Wie groß das Schlupfloch werden könnte, muss sich zeigen. Angesichts von 44 Millionen zugelassenen Pkw wären ziemlich schnell Tausende Fälle zusammen. Verbraucherschützer Müller fordert denn auch Nachbesserungen, damit Nicht-Mautpflichtige tatsächlich verschont bleiben. Manche könnten sich indes die Mühe sparen, da ihnen ohnehin keine Mehrbelastung entstehen soll. Denn Inländern soll die Maut durch Reduzierungen der Kfz-Steuer voll ausgeglichen werden. Anderen könnte es dagegen ums Prinzip gehen.
EU-Kommissionssprecher Jakub Adamowicz erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur: „Für die Europäische Kommission ist von großer Bedeutung, dass bei der Einführung der Pkw-Maut das Prinzip der Nicht-Diskriminierung beachtet wird.“ Generell begrüße die Behörde, dass die Maut nach dem Verursacherprinzip funktioniert und die Autofahrer zur Finanzierung von Straßen heranzieht. Nach Abzug der Kosten soll die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbarte Maut laut Verkehrsministerium jährlich 500 Millionen Euro einbringen. Kritiker bezweifeln dies.
Der Vizepräsident des Automobilclubs ADAC, Ulrich-Klaus Becker, betonte am Samstag: „Es ist gut und wichtig, dass Europa sich den wirtschaftlich unsinnigen, vor allem aber rechtlich höchst bedenklichen Maut-Plänen des Verkehrsministeriums annimmt.“
FDP-Chef Christian Lindner erklärte: „Der Maut-Irrsinn der Großen Koalition gehört zu Recht vor den Europäischen Gerichtshof. Union und SPD haben sich leichtfertig über alle Bedenken hinweggesetzt, dafür bekommen sie jetzt die Quittung von der Kommission.“