Schavan will den Vorwurf, sie habe bei Erstellung der Doktorarbeit getäuscht, durch eine umfassende Stellungnahme für die Universität Düsseldorf ausräumen. Sie sagte: "Ich habe zu keinem Zeitpunkt bei der Arbeit an meiner Dissertation versucht zu täuschen. Sobald mir der Promotionsausschuss Gelegenheit dazu gibt, werde ich zu den Vorwürfen Stellung nehmen." Zudem kritisierte die Ministerin die Universität. "Es ist ein bemerkenswerter Vorgang, dass ein vertrauliches Gutachten eines Hochschullehrers der Presse vorliegt, bevor die Betroffene von der Existenz des Gutachtens weiß", sagte sie weiter.
Schavan hatte von dem Gutachten für die Promotionskommission erst aus den Medien erfahren. Erst auf Nachfrage der Ministerin hatte der Rektor der Universität Düsseldorf das 75-seitige Gutachten Schavan am vergangenen Wochenende zugeschickt. Schavan kündigte an, sich weiter an die Spielregeln zu halten "und mit der Universität nicht über die Öffentlichkeit zu kommunizieren".
Legitimation für Lebensleistung entziehen
Als die Vorwürfe gegen Schavan im Mai diesen Jahres ans Licht kamen, sprang ihr der Jurist Wolfgang Löwer von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) bei. Er plädierte für Verjährungsfristen bei Plagiatvergehen in Doktorarbeiten. "Wir müssen über einen Zeitraum nachdenken, nach dem wir uns die Arbeiten amtlich nicht mehr anschauen", sagte der Rechtswissenschaftler.
Schavan hatte ihre Promotion vor 32 Jahren eingereicht. Nach so langer Zeit jemandem "die Legitimation für eine ganze Lebensleistung zu entziehen", halte er für problematisch, sagte Löwer. Verjährung gebe es schließlich in allen Bereichen. Bei juristischen Staatsexamen etwa gelte eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Für Promotionen sei ein solcher Zeitraum sicher zu kurz, Löwer denke deshalb eher an ein Jahrzehnt. Eine Verjährungsfrist schütze allerdings nicht vor politischen Urteilen. Gerade für eine Bildungs- und Forschungsministerin seien solche Vorwürfe – sollten sie sich bestätigen – "hochpeinlich".
ked mit dpa