Die Menschheit im Weltraum - für viele klingt das futuristisch und ziemlich weit weg. Doch die ersten Touristen haben schon einen Trip zum Mond gebucht. Noch ein paar Jahre später wird wohl sogar das gelingen, was Wissenschaft und Industrie mit Hochdruck vorbereiten: dass Menschen den Mars betreten. Für die Forschung, aber auch die Industrie, ist der Weltraum eine Goldgrube - eine Goldgrube, in der Deutschland neben großen Weltraumnationen wie Russland oder den USA vorne mitspielen will.
„Klar ist: Wir wollen wettbewerbsfähig sein“, sagte Deutschlands Koordinator für Luft- und Raumfahrt, Thomas Jarzombek (CDU), am Donnerstag in Berlin bei einer Gesprächsrunde mit Teilnehmern aus Politik, Wissenschaft und Industrie.
Vor wenigen Wochen schickte das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt einen Satelliten mit Gewächshaus ins All, auf dem Tomaten sprießen sollen, die mit dem Urin von Astronauten bewässert werden. Kurz vor Weihnachten kehrte der deutsche Astronaut Alexander Gerst von der Internationalen Raumstation (ISS) zurück. Nächstes Jahr soll die Ariane 6 ihr Debüt feiern, die neueste Version der europäischen Trägerrakete mit starker deutscher Beteiligung. Das sind nur einige von vielen Weltraumprojekten, die Deutschland vorantreibt.
Doch die Konkurrenz schläft nicht. Luxemburg etwa hat sich das Ziel gesetzt, bei den Großen im All mitzuspielen. Neben steuerlich günstigen Bedingungen hat das Land noch etwas, das Deutschland bisher nicht hat: ein Weltraumgesetz. Für Unternehmer bietet das mehr rechtliche Sicherheit. Die Bundesregierung will diese Lücke schließen und im Jahr 2020 einen Entwurf für ein solches Gesetz vorlegen. In der vergangenen Wahlperiode war ein ähnlicher Vorstoß gescheitert.
„Wir müssen verhindern, dass eine Gesetzeslage geschaffen wird, bei der Start-Ups in andere Länder abwandern“, mahnt das Präsidiumsmitglied des Bundesverbands der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie, Andreas Hammer. Jarzombek zufolge soll das Gesetz Deutschlands Position im internationalen Wettbewerb stärken. Es soll etwa regeln, wer haftet, wenn Schäden entstehen. Beim Thema Weltraumbergbau, also der Gewinnung von Rohstoffen aus dem All, plädiert der Raumfahrt-Koordinator hingegen für Regeln auf der Ebene der Vereinten Nationen. Die Bundesregierung berate aber darüber, ob man zu Forschungszwecken etwa den Abbau geringer Mengen seltener Erden auf Asteroiden erlaube.
Schneller schlau: Weltraum-Recht
Als erste und grundlegende völkerrechtliche Vereinbarung des Weltraumrechts gilt der Weltraumvertrag, der 1967 unterschrieben wurde und dem heute 107 Staaten zugestimmt haben (Stand: Juli 2017).
Darin sind Grundsätze festgelegt, die die staatlichen Weltraumaktivitäten regeln. So wird etwa das Hoheitsrecht an Teilen des Weltraums, am Mond und an anderen Himmelskörpern ausgeschlossen. Für Forschung und wirtschaftliche Nutzung ist der Weltraum weitestgehend frei. Aber es gibt Beschränkungen. So muss die Erforschung und Nutzung des Weltraums Sache der gesamten Menschheit sein. Geschlossen wurde der Vertrag einst insbesondere aus Furcht vor einem Wettrüsten im All vor dem Hintergrund des Kalten Krieges.
Das Weltraumrettungsübereinkommen wurde kurz nach dem grundlegenden Weltraumvertrag 1968 verabschiedet und regelt die Gewährung von Hilfe an in Not geratene Raumfahrer und zur Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen.
Mit dem Weltraumhaftungsübereinkommen wurde 1972 die Haftung im Weltraum in Regeln festgelegt. Zur Sicherstellung angemessenen Schadensersatzes für durch Weltraumgegenstände verursachte Schäden gibt es seitdem einen handfesten Rechtssatz – allerdings bezieht dieser sich in erster Linie auf staatliche und nicht auf private Aktivitäten im Weltraum.
Nach dem allgemeinen Weltraumvertrag gilt der Mondvertrag von 1979 als die wichtigste Vereinbarung im Weltraumrecht. Darin wurden spezielle Regelungen über die Nutzung des Monds und der eventuellen Ausbeutung seiner Naturschätze festgehalten. Allerdings ist dieser Vertrag wenig bindend, denn im Vergleich zum Weltraumvertrag wurde der Mondvertrag bislang nur von 18 Staaten ratifiziert.
Stand: August 2023
Im vergangenen Jahr lag der Umsatz der deutschen Luft- und Raumfahrt nach Angaben des Bundesverbands bei 40 Milliarden Euro und damit sechs Prozent höher als im Jahr zuvor. Fast drei Viertel davon machen Exporte aus. Doch die wachsende Branche will mehr: Deutschland solle 500 Millionen Euro bis 2020 locker machen, fordert Hammer. Jarzombek sieht in der Raumfahrt auch eine große Chance für den Mittelstand. „Da gibt es viele Hidden Champions“, sagte er. Diese wolle man fördern.
Damit auch der Nachwuchs ins All strebt, sollten naturwissenschaftliche Fächer besser gefördert werden, fordern die Industrievertreter. „Wir brauchen hochqualifizierte Mitarbeiter“, sagt Hammer. „Wir müssen für die Raumfahrt begeistern.“ 2017 beschäftigte die Branche rund 109 500 Menschen.
So kompliziert und schwer greifbar der Weltraum auch ist - er ist und bleibt auch ein Sehnsuchtsort. Selbst Raumfahrt-Unternehmer schwärmen davon, wie sehr Mars-Missionen die Menschen berühren. Und Jarzombek berichtet von Vorwürfen seiner Frau, er habe den gemeinsamen Sohn „spacified“ (zu deutsch: „weltraumisiert“). „Einmal von außen auf die Erde zu gucken ist etwas, das viele fasziniert“, sagt Deutschlands Mann fürs All. „Mich auch.“