Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen Gericht erklärt Gebühr im Prinzip für rechtmäßig

In der Debatte um Polizeikosten bei Hochrisikospielen im Fußball hat das Bundesverwaltungsgericht dem Land Bremen grundsätzlich Recht gegeben.

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Für den Polizeieinsatz hatte die Stadt Bremen einen Gebührenbescheid in Höhe von 425.718,11 Euro an die Deutsche Fußball Liga geschickt. 969 Polizeibeamte waren im Einsatz. Quelle: dpa

Leipzig Fußball-Vereine können bei Hochrisikospielen grundsätzlich an den Einsatzkosten für die Polizei beteiligt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Freitag in Leipzig entschieden.

Der konkrete Streitfall zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Deutschen Fußball Liga wurde allerdings zur Klärung von Detailfragen an das Oberverwaltungsgericht Bremen zurückverwiesen.

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