
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BdA) sieht Teile der Wirtschaft durch die Haushaltsabgabe "in erheblichen Maße überlastet". Das berichtet Spiegel Online und zitiert dabei aus einem Statement, das dem Portal vorliegt. Die Arbeitgeber forderten demnach, dass die Rundfunkkommission der Länder die Benachteiligung besonders der Unternehmen beseitigt, die wegen ihrer vielen kleinen Betriebsstätten oder Filialen mehr als andere zur Kasse gebeten würden.
So fordern die Arbeitgeber, dass sich die Beitragshöhe an der Anzahl der Beschäftigten orientieren soll und nicht wie bisher an der Anzahl der Betriebsstätten. Besonders Handelsunternehmen wie Rossmann oder dm werden dadurch belastet. In ungünstigen Fällen seien die neuen Beiträge von Firmen um das 15fache höher als früher, berichtet das "Handelsblatt".
Die wichtigsten Fragen zur neuen Rundfunkabgabe
Sie wird zunächst für jeden Haushalt und Betrieb fällig. Hartz-IV-Empfänger können einen Antrag auf Befreiung stellen. Menschen mit Behinderungen werden mit einem reduzierten Beitrag eingestuft. Bislang richtet sich der zu zahlende Betrag nach den vorhandenen Geräten.
Ab 1.1.2013 kostet die Haushaltsabgabe 17,98 Euro pro Monat. Somit wird es nicht teurer fernzusehen, Radio zu hören oder im Internet zu surfen - zumindest für diejenigen, die schon zahlen.
Ja. Die Gebühr betrifft alle. Verfassungsrechtler haben die Rechtmäßigkeit bereits mehrfach geprüft.
Wer Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder eine Ausbildungsförderung wie Bafög oder Ausbildungsgeld erhält, wird davon befreit - allerdings nur auf Antrag. Blinde oder stark Sehbehinderte, Gehörlose und schwer behinderte Menschen sind künftig nicht mehr grundsätzlich befreit. Sie sollen nunmehr einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel der regulären Gebühr zahlen.
Der neue Rundfunkgebühren-Staatsvertrag soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Es ändert sich für bereits zahlende Kunden nichts.
Wer seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt oder den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate nicht oder nur teilweise zahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Nein. Die Schnüffelei der GEZ ist nicht mehr nötig. Da jeder zahlen muss, ist es egal, ob jemand Geräte hat oder nicht.
Die Beiträge für Firmen werden künftig pro Betriebsstätte erhoben und nach der Zahl der Mitarbeiter gestaffelt.
Teilzeitbeschäftigte, so der Wunsch der Arbeitgeber, sollten bei der Berechnung der Beschäftigtengrößen nur anteilig berücksichtig werden. Autos, die ein Unternehmen rein betrieblich nutzt, sollten komplett von der Beitragspflicht ausgenommen werden. Autoverleiher Sixt hatte sich gleich zu Beginn der Einführung der neuen Abgabe beschwert. Er sollte für das erste Quartal des Jahres für seine 40.000 Mietautos und die Betriebsstätten rund 718.000 Euro Rundfunkgebühr zahlen - inklusive Säumniszuschlag von gut 7000 Euro. Pro Auto werden monatlich knapp sechs Euro Beitrag fällig. Sixt summiert die Gesamtbelastung durch die Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf drei Millionen Euro im laufenden Jahr. Das Unternehmen müsse einen sechsstelligen Betrag mehr aufbringen als vor der Reform der Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Dienstleister
Firmenchef Erich Sixt hatte im August 2013 angekündigt, gegen den Rundfunkbeitrag gerichtlich vorzugehen. "Wir sind entschlossen, gegen die missratene Gebührenreform bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen", sagte er.
Die Arbeitgeber fordern weiter, dass auch für Hotelzimmer keine zusätzlich Gebühr mehr fällig sein soll. Wie Spiegel Online schreibt, sehe der BdA darin "eine Abkehr vom geräteunabhängigen Ansatz". Diesen fänden sie allerdings im Grundsatz richtig, da er Bürokratie abbaue.