




Das sieht der Entwurf des neuen Postgesetzes vor, den Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler dem Kabinett vorgelegt hat und der der WirtschaftsWoche vorliegt. Danach sollen die Preise von Großkundenverträgen ab einer Mindesteinlieferungsmenge von 50 Briefen der Bundesnetzagentur zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten vorgelegt werden, wenn der Anbieter marktbeherrschend ist. Bisher darf die Netzagentur die Preise erst nach der Einführung prüfen. Zudem sollen künftig auch Wettbewerber Missbrauchsverfahren initiieren können. Bisher kann das nur die Netzagentur. Der Entwurf soll noch vor der Bundestagswahl vom Kabinett verabschiedet werden. Tritt das Gesetz in Kraft, erhöht sich dadurch der Druck auf die Deutsche Post, die derzeit den Briefmarkt zu 90 Prozent beherrscht.