Privatinsolvenz Schnell aus der Pleite nach britischem Recht

Das britische Recht verschafft auch deutschen Pleitiers eine schnelle Entschuldung - Gläubiger gehen leer aus.

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Franz-Josef Schillo

Regen, lauwarmes Bier und schwere Soßen – Klischees wie diese sorgen vor Großbritannien-Reisen für gemischte Gefühle. Trotzdem sieht so mancher hoffnungslos verschuldete Deutsche in der Flucht über den Kanal eine Chance auf einen schnellen Neuanfang. „Schuldenfrei in wenigen Monaten“ werben Internet-Seiten, auf die Interessierte bei Eingabe der Stichwörter „Privatinsolvenz“ und „Großbritannien“ mit den gängigen Suchmaschinen schnell stoßen.

Das Angebot klingt attraktiv, denn nach deutschem Recht pfänden Insolvenzverwalter und Gläubiger während eines Zeitraums von sechs Jahren jeden Cent, der privaten Pleitiers über das Existenzminimum von monatlich 990 Euro hinaus zufließen würde. Doch wer in England wohnt, hat es besser: Hier befreien die zuständigen Richter Privatleute in der Regel schon nach einem Jahr von ihren Restschulden.

Das Interessante dabei: Auch Deutsche können in den Genuss des an dieser Stelle günstigeren britischen Rechts kommen – Brüssel macht es möglich. Laut Insolvenzordnung der Europäischen Union sind bei privaten Pleiten die Behörden der Mitgliedstaaten zuständig, in deren Bezirk der Verbraucher „den Mittelpunkt seiner Interessen“ hat. Wer also seinen Wohnsitz etwa nach London verlagert, den behandeln britische Richter nach britischem Recht. Das gilt auch für Schuldner, die vorher in Deutschland gelebt und Verbindlichkeiten angehäuft haben.

Clevere Berater haben daraus ein Geschäftsmodell gemacht. Gegen satte Gebühren bieten sie Rundum-sorglos-Pakete für den angeblich juristisch wasserdichten und reibungslosen Umzug nach Großbritannien. Dieses Modell lockt Schuldner mit hohen geschäftlichen Außenständen, in der Regel gescheiterte Selbstständige, Freiberufler oder geschäftsführende Gesellschafter, die sich finanziell übernommen haben. Jahr für Jahr eröffnen deutsche Richter Tausende Insolvenzverfahren über private Unternehmer.

Diskreter Service

Kein Wunder, dass die Geschäfte der oft undurchschaubaren Dienstleister blühen. Meist verhüllen die einschlägigen Internet-Seiten, welche Firmen oder Personen hinter dem Service stehen. Das Portal privatinsolvenz-uk.de eines Dresdner Anbieters ist da keine Ausnahme. Auch ein Anruf unter der genannten Telefonnummer bringt zuerst wenig verlässliche Informationen ans Licht. Der Herr am anderen Ende der Leitung hält sich bedeckt. Bei Interesse müsse man sich schon auf den Weg nach Sachsen machen, um ein persönliches Gespräch zu führen. Zu Füßen der Frauenkirche trifft sich Horst Seifert dann mit potenziellen Kunden – seinen richtigen Namen will der Berater nicht in der Presse lesen. Der Treffpunkt unter dem majestätischen Barockbau hat Symbolkraft. So mancher Schuldner dürfte hier spontan neue Hoffnung schöpfen und sich fragen, ob auch die eigene wirtschaftliche Existenz bald aus den Ruinen aufersteht, wie das Jahrzehnte nach dem Krieg wieder errichtete Gotteshaus.

Was ist dran am angeblichen Wundermodell? Mit rheinischem Charisma weckt der Anfang 40-Jährige das Vertrauen derjenigen, die seine Hilfe suchen – und bereit sind, dafür zu zahlen. „Meine Kunden sind keine windigen Geschäftemacher, die sich aus dem Staub machen wollen, sondern vorbildliche Unternehmer, wie man sie auf Galaveranstaltungen der Industrie- und Handelskammer trifft.“ Die meisten hätten einfach nur Pech gehabt und wollten schnell wieder auf die Beine kommen.

Wie der Geschäftsführer einer GmbH, die mehrere Altenheime betrieb. Die » » Haftung war zwar per Rechtsform auf das Unternehmen beschränkt, doch der Chef stand bei der Gründung des Unternehmens als persönlicher Bürge für den Startkredit ein. Als die mit fast zwei Millionen Euro verschuldete Firma in Zahlungsnot geriet, war es nur eine Frage der Zeit, bis die Bank Zins und Tilgung aus dem Privatvermögen des Geschäftsmanns fordern würde. Doch der wartete nicht so lange ab und nahm über das Internet Kontakt mit Seifert auf. Der Berater regelte Ende 2008 den Umzug nach London, wo der Schuldner ein halbes Jahr später die Insolvenz anmeldete. Der englische Richter erteilte Anfang 2010 die Restschuldbefreiung.

Fällig werden 12 000 bis 14 000 Euro je Auftrag – Freunde oder die Familie des Schuldners müssen die Summe während des Insolvenzverfahrens in Raten abtragen. Hinzu kommen Reise- und Umzugskosten, Behördengebühren und die in London teuren Mieten. Für das Geld verspricht Seifert Unterstützung bei den erforderlichen Formalitäten: Seine englischen Kollegen suchen den Mandanten eine Wohnung, helfen bei der Kontoeröffnung und leiten die Schuldner schließlich durch die Stationen bei den britischen Behörden bis hin zum Termin beim zuständigen Insolvenzverwalter.

Insolvenzen

„Der komplette Umzug in ein anderes Land ist nur Leuten möglich, die sich das leisten können“, sagt Marius Stark, Schuldnerberater bei der Caritas und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände. Wenn Freunde oder Verwandte das nötige Geld zuschießen und juristisch alles korrekt läuft, sei aber nichts dagegen einzuwenden, dass Deutsche auf diesem Weg günstigere Insolvenzregeln in anderen EU-Staaten ausnutzten. „Die Angebote an Schuldner, ihre Wohnsitze zu verlagern, richten sich an eine exklusive Kundschaft“, sagt auch Rechtsanwalt Daniel Bergner, Geschäftsführer beim Verband Insolvenzverwalter Deutschlands. Bergner schätzt, dass jährlich eine niedrige vierstellige Zahl von Personen solche Verlagerungsmodelle in Anspruch nimmt. Zwar gebe es keine Statistik, doch die Fülle entsprechender Dienstleister spreche Bände. Die Kosten für Berater, Anwälte und Umzüge lohnen sich laut Bergner allerdings nur für Schuldner mit relativ hohen Verbindlichkeiten. „Die Methode ist konform mit geltendem Recht, trotzdem sollten die EU-Staaten ihre nationalen Insolvenzregeln harmonisieren“, fordert Bergner. Es sei ein äußerst misslicher Umstand, dass einzelne gut Informierte und Mobile besser wegkommen als der Rest.

Doch Vorsicht: Wer wegen hoher Verbindlichkeiten ins Ausland zieht, geht ein großes Risiko ein. „Schuldner müssen sich klarmachen, dass die Wohnsitzverlagerung zwar legal ist, aber nicht vom Gesetzgeber erwünscht“, sagt Rechtsanwalt Franz-Josef Schillo, Strafverteidiger und Insolvenzstrafrechtsexperte im Dresdner Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Noerr. Missbilligung herrscht nicht nur in Deutschland. Auch die englischen Behörden seien alles andere als erbaut, wenn sie Insolvenzsachen auf den Tisch bekommen, die ihren Ursprung im Ausland haben. Richter, Behörden, Insolvenzverwalter und Gläubiger schauten in diesen Fällen besonders genau hin, ob die Betroffenen tatsächlich vor Ort wohnen. Die englischen Ämter lesen Mietverträge, prüfen Restaurantrechnungen oder Quittungen über Einkäufe und lassen sich sogar U-Bahn-Tickets oder Strom- und Telefonrechnungen vorlegen. „Sobald auch nur Details juristisch nicht vollständig wasserdicht sind, platzt das ganze Konzept“, warnt Schillo. Erkennt England den Wohnsitz nicht an, geraten die Schuldner in Verdacht, sich illegal ihren Gläubigern entziehen zu wollen. Dann potenzieren sich laut Schillo die Risiken, dass Staatsanwälte wegen Insolvenz- und Prozessbetrugs ermitteln und Anklage erheben.

Null Prozent Insolvenzquote

Läuft dagegen aus Sicht des Schuldners alles glatt, schauen die Gläubiger in die Röhre. Das erlebte Marion Kremer, Geschäftsführerin der Inkassofirma forte! in München und Vizepräsidentin des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU). Kremer vertrat einen Pharmavertrieb, dem eine Hamburger Apothekerin mehr als 30 000 Euro für gelieferte, aber nicht bezahlte Medikamente schuldete. Von der Apotheke blieb in Deutschland allerdings nur ein Briefkasten unter der Adresse der Eltern der Besitzerin übrig. Die Apothekerin hatte im September 2008 in London Insolvenz angemeldet, wie die englischen Behörden wissen ließen. Schon ein Jahr später war das Verfahren beendet und das Geld verloren. Für Kremers Mandantin sowie alle anderen Gläubiger gab es keinen Cent zurück. Der zuständige englische Richter teilte lapidar mit: Für das gesamte Forderungsvolumen in Höhe von umgerechnet fast einer halben Million Pfund ergibt sich eine Rückzahlungsquote von exakt „null Prozent“.

Die Bundesregierung hat das Problem mit dem Schuldnertourismus erkannt. Laut Koalitionsvertrag will Schwarz-Gelb für gescheiterte Firmengründer die Wartezeit bis zur Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre halbieren. Innovative Unternehmer sollen so nach englischem Vorbild schneller „eine zweite Chance“ bekommen. Mit einem Gesetzentwurf ist im Herbst zu rechnen. Doch selbst wenn die Reform kommt, bleibt der Unterschied zur Rechtslage in Großbritannien immer noch beträchtlich. Beratern wie Seifert dürften die Kunden deshalb nicht so schnell ausgehen. n

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