Privatsphäre FDP reicht Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner ein

Staatstrojaner sollen bei der Verbrecherjagd helfen. Laut der FDP ermöglichen sie aber unverhältnismäßige Eingriffe in die Privatsphäre.

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Seit rund einem Jahr darf die Polizei zur Aufklärung von Straftaten beispielsweise Nachrichten über Messenger-Dienste wie WhatsApp mitlesen. Quelle: dpa

Berlin Die FDP hat gegen das Ausspionieren der Privat- und Intimsphäre von Bürgern durch sogenannte Staatstrojaner auf Handys, Tablets oder Computern Verfassungsbeschwerde eingereicht. Er sei überzeugt, dass diese Online-Durchsuchung zur Verbrecherjagd unverhältnismäßige Eingriffe ermögliche, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, am Montag in Berlin.

Fraktionsvize Stephan Thomae unterstrich, dass sich Verbrecher ständig neuer Methoden und Techniken bedienten. Allerdings müsse der Staat im Kampf dagegen immer wieder die Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in Bürgerrechte und Privatsphäre von Bürgern prüfen. Der frühere FDP-Rechtspolitiker Burkhard Hirsch warnte: „Wir geraten an die Grenzen eines Überwachungsstaates.“

Seit rund einem Jahr darf die Polizei zur Aufklärung von Straftaten beispielsweise Nachrichten über Messenger-Dienste wie WhatsApp mitlesen. Dafür nistet sie auf dem Handy unbemerkt vom Nutzer eine Spionage-Software ein. Sie greift die Kommunikation direkt beim Schreiben oder Lesen ab, solange sie nicht für den Versand verschlüsselt ist (Quellen-Telekommunikationsüberwachung).

Noch weiter geht die Online-Durchsuchung, bei der die Ermittler sämtliche Daten durchforsten dürfen. Bis 2017 waren solche Maßnahmen nur zur Terrorabwehr erlaubt.

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